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Das Informationssystem der Empfänger von sozialen Wohlfahrtsmaßnahmen

System der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die am politischen Managementprozess für die Arbeit von Ministerien, ANPAL, Universitäten und Regionen beteiligt sind.

Themenbereich

Der Themenbereich ist ein Portal, das eine Liste von Diensten enthält, die sich mit demselben Thema befassen

Spezifisch für
Verwaltungen, Behörden und Unternehmen- Bürger

Veröffentlichung: 13 Februar 2023 Letzte Aktualisierung: 21 Februar 2023

Um was es geht

Das Informationssystem der Empfänger von sozialen Wohlfahrtsmaßnahmen (SIP) ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, die am Prozess der Verwaltung der Beschäftigungspolitik beteiligt sind. 

Es werden damit folgende Ziele verfolgt:

  • Integration zwischen einkommensunterstützenden Instrumenten (soziale Puffer) und aktiven arbeitspolitischen Maßnahmen;
  • Schaffung eines umfassenden, zugänglichen und in Echtzeit aktualisierten Informationsinstruments, das alle verfügbaren Daten über diejenigen enthält, die einkommensunterstützende Leistungen erhalten;
  • Überwachung und Kontrolle der Ausgaben für passive Maßnahmen (Ministerium, Regionen);
  • Verwaltung der Zahlung von Leistungen in Ausnahmefällen und Berichterstattung über die Ausgaben an den Europäischen Sozialfonds (Regionen);
  • Datenübermittlung an die für die Planung der aktiven arbeitspolitischen Maßnahmen zuständigen Stellen (zuständige Stellen, Arbeitsagenturen, Arbeitsämter).

Zielgruppe

Das SIP richtet sich an folgende Personengruppen:

  • Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik – Direktion für Sozialpuffer und Beschäftigungsförderung
  • Wirtschafts- und Finanzministerium – Finanzmonitoring;
  • Nationale Agentur für aktive Arbeitspolitik (ANPAL);
  • Regionen;
  • Arbeitsämter;
  • bilaterale Behörden (Vertragspartner von INPS);
  • branchenübergreifende Fonds (mit INPS-Vereinbarungen);
  • Bürger;
  • Universitäten, Forschungseinrichtungen;
  • andere Stellen, die ermächtigt oder akkreditiert sind, die vorgesehenen Funktionen gemäß den regionalen Vorschriften und den Vorschriften der autonomen Provinzen Trient und Bozen auszuführen.

Funktionsweise

Je nach Person, die sich anmeldet, stehen verschiedene Funktionen zur Verfügung, um die entsprechenden Dienstleistungen zu ermöglichen. Die wichtigsten Abschnitte sind:

  • Aktive Maßnahmen zur Verwaltung der Mitteilungen an das INPS in Bezug auf aktive Maßnahmen (Artikel 4 Absatz 36 Gesetz 92/2012); Informationen zur Anerkennung von Anreizen (Artikel 4 Absatz 39 Gesetz 92/2012); Ereignisse, die zum Verfall des Anspruchs auf einkommensunterstützende Leistungen führen (gemäß Artikel 4 Absatz 44 Gesetz 92/2012);
  • Überwachung, um die kumulativen Tabellen der Anzahl der einkommensunterstützenden Personen zu konsultieren;
  • Passive Maßnahmen, um die Profile der Personen, die einkommensunterstützende Leistungen erhalten, zu suchen und anzuzeigen;
  • CIG (Lohnausfallkasse) in Ausnahmefällen, um die Profile der Empfänger zu ermitteln, zu konsultieren und zu verwalten sowie die Übermittlung der Genehmigungen für den Lohnausgleich mit Ausnahmeregelung an die Lohnausgleichskasse durch die Regionen zu verwalten;
  • Sondermobilität, um die Profile der Empfänger zu ermitteln, zu konsultieren und zu verwalten. Im Bereich der Mobilität können die Regionen beispielsweise die Genehmigungen zur Anerkennung der Leistung an Personen senden, die durch spezifische regionale Verordnungen als Begünstigte identifiziert wurden;
  • Solidaritätsfonds, um die Profile der Empfänger zu ermitteln, zu konsultieren und zu verwalten;
  • Entschädigungen/Zuschüsse für Regionen und autonome Provinzen, um die Profile der Empfänger zu ermitteln, zu konsultieren und zu verwalten;
  • Status der Arbeitslosigkeit, um die Erklärungen des Instituts zur Einreichung von Anträgen auf ASpI und Mini ASpI (Gesetz 92/2012) einzusehen;
  • Passive Maßnahmen, um die Profile der Personen, die einkommensunterstützende Leistungen erhalten, zu ermitteln und anzuzeigen.