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Zulage für den Familienhaushalt: Einsicht der Beträge der Zulage für den Familienhaushalt

Einsicht in Informationen zu den Anträgen auf Zulage für den Familienhaushalt für einen bestimmten Arbeitnehmer

Veröffentlichung: 30 Mai 2019

Um was es geht

Mittels der Anwendung zur Einsicht der Beträge der Zulage für den Familienhaushalt (Consultazione Importi ANF) können Informationen zu den Anträgen auf Zulagen für den Familienhaushalt eingesehen werden, insbesondere die fälligen Tages- und Monatshöchstbeträge, um die UNIEMENS-Übermittlungen zu erstellen.

Zielgruppe

Die Anwendung richtet sich an Unternehmen, Vermittler und gesetzliche Vertreter.

Funktionsweise

Die Anwendung, die mit der Mitteilung Nr. 1777 vom 8. Mai 2019 in Betrieb genommen wurde, steht im Sozialversicherungsdossier der Unternehmen zur Verfügung.

Arbeitgeber und Vermittler können diese zur Erstellung der UNIEMENS-Übermittlungen an das Institut aufrufen und die Informationen über die Abrechnungen der Zulagen für den Familienhaushalt einsehen.

Mithilfe des Ablaufs können die Informationen über Anträge auf Zulage für den Familienhaushalt, die sich auf einen bestimmten Arbeitnehmer (genaue Suche) oder alle Arbeitnehmer eines Unternehmens (massive Anfrage) beziehen, eingesehen werden.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die gewöhnliche Frist für den Erlass von Maßnahmen ist durch Gesetz Nr. 241/1990 auf 30 Tage festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz andere Bedingungen festlegen.

Die Tabelle zeigt die Fristen von mehr als dreißig Tagen, die vom Institut mit Verordnungen festgelegt wurden.

Die Tabelle gibt neben den Bedingungen für den Erlass der Maßnahme auch die jeweils zuständige Person an.