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Portal für Sozialleistungen

Einreichung von Anträgen für Ausschreibungen, die sich an Mitglieder, Nutzer und Rentner der Verwaltung öffentlich Bediensteter, „Gestione Assistenza Magistrale“ und ex IPOST richten.

Themenbereich

Der Themenbereich ist ein Portal, das eine Liste von Diensten bereitstellt, die sich mit demselben Thema befassen

Spezifisch für
Öffentlich Bedienstete- Rentner

Veröffentlichung: 4 Oktober 2023 Letzte Aktualisierung: 15 November 2023

Um was es geht

Das Portal für Sozialleistungen ermöglicht es, einfach und schnell online Anträge auf Teilnahme an Ausschreibungen einzureichen..

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an Mitglieder, Nutzer und Rentner der:

  • Verwaltung der öffentlich Bediensteten;
  • „Gestione Assistenza Magistrale“;
  • Verwaltung ex IPOST.

Funktionsweise

Der Dienst ist für die Ausschreibung des ITACA-Programms aktiv. Er wird auf die anderen Ausschreibungen für Sozialleistungen, Unterstützung und soziale Eingliederung ausgeweitet.

Der Antrag wird automatisch protokolliert und zur Überprüfung der beantragten Leistung in das Computersystem eingegeben.

Es sind einsehbar:

  • meldeamtlichen Daten und Wohnsitz;
  • die Datenschutzerklärung;
  • die Erklärung über die Kenntnisnahme der Ausschreibung und die Annahme der Bedingungen.

Die Suche ermöglicht es, den gewünschten Dienst auszuwählen und die Daten des Zeitraums einzugeben, in dem der Antrag gestellt wurde.
Im Abschnitt „Anträge einsehen“ kann der Bearbeitungsstatus des Vorgangs eingesehen werden.

Am Ende der Untersuchung wird Folgendes gesendet:

  • eine Mitteilung über die Annahme;
  • oder eine Vorankündigung der Ablehnung.

Die Unterstützung des Contact Centers kann angefordert werden.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.