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Vorzeitige Auflösung der freiwilligen Beitragsnachzahlung zu TFS-/TFR-Abfindungszwecken mit laufendem Tilgungsplan

Der Dienst ermöglicht es Ihnen, das vorausgefüllte Formular F24 mit dem aufzulösenden Beitragsnachzahlungsplan und der noch nicht abgelaufenen Rate, von der Sie den Gehaltsabzug einstellen wollen, auszudrucken. Die Mitteilung muss dem Arbeitgeber unterschrieben zugestellt werden.
Adressiert an:
Kategorien
Verwaltungen, Behörden und Unternehmen- Öffentlich Bedienstete
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 26 Juni 2023

Um was es geht

Es ist möglich, eine vorzeitige Auflösung für Beitragsnachzahlungsvorgänge mit einem laufenden Tilgungsplan in Bezug auf die noch nicht fälligen Raten zu beantragen. 

Zielgruppe

Für Mitglieder, die die ausstehenden Schulden eines Tilgungsplans eines Beitragsnachzahlungsvorgangs in einer einzigen Zahlung begleichen möchten. 

Funktionsweise

Der Dienst ermöglicht es Folgendes auszudrucken:

  • die Mitteilung, die dem Arbeitgeber unterschrieben auszuhändigen ist und in der die Bedingungen für die Aussetzung der Abzüge angegeben sind; 
  • das vorausgefüllte Formular F24 mit:
    • Nummer des Beitragsnachzahlungsvorgangs; 
    • Monat, in dem die Zahlung obligatorisch erfolgen muss; 
    • zu zahlender Betrag. 

Weitere Einzelheiten zur Anwendung des Verfahrens entnehmen Sie bitte dem Benutzerhandbuch (PDF 619 kB). 

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Wenn die Zahlungsmitteilung beim INPS eintrifft, erfolgt eine automatische Verknüpfung mit der Zahlungsmitteilung, die das System beim Ausdrucken des Formulars F24 ausgibt. Infolgedessen setzt das System den mit dem Tilgungsplan verbundenen Beitragsnachzahlungsvorgang auf den Status „bezahlt“. 

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