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Antrag auf Befreiung von den freiwilligen Beitragsnachzahlungen für TFS-/TFR-Abfindungszwecke - Staat

Der Dienst ermöglicht die Beantragung der Befreiung von den freiwilligen Beitragsnachzahlungen zum Zwecke der TFS- oder TFR-Abfindung für öffentlich Bedienstete, öffentliche Behörden oder Verwaltungen als Arbeitgeber, die bei den vom Institut verwalteten Sozialversicherungen gemeldet sind.
Adressiert an:
Kategorien
Bürger- Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 26 Juni 2023

Um was es geht

Dies ist ein Dienst zur Beantragung der Befreiung von den freiwilligen Beitragsnachzahlungen für TFS-/TFR-Abfindungszwecke für noch nicht fällige Raten.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an die Mitglieder der vom Institut verwalteten Sozialversicherungen.

Funktionsweise

Nach Einreichung des Online-Antrags wird im Rahmen des SIN-Verfahrens (Sistema Informativo Normalizzato) - Nachzahlungen für TFS-/TFR-Abfindungszwecke ein Befreiungsbescheid (neuer Beitragsnachzahlungsbescheid) ausgestellt und der vorherige Bescheid in den Status „Befreiungsbescheid aufgehoben“ gesetzt.

Bei Unklarheiten senden Sie bitte eine E-Mail an HDServiziApplicativi-GDP@inps.it und geben Sie in der Betreffzeile „Domanda Esonero Riscatto ai fini TFS/TFR – Stato“ (Antrag auf Befreiung von den freiwilligen Beitragsnachzahlungen für TFS-/TFR-Abfindungszwecke - Staat) an.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die ordentliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.

In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.

In der Tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.

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