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Antrag auf freiwillige Beitragsnachzahlungen von Zeiten zum Zwecke der TFR- oder TFS-Abfindung für öffentlich Bedienstete von lokalen Behörden, Regionen und dem Gesundheitswesen

Der Dienst ermöglicht die Beantragung auf Kosten des Antragstellers von freiwilligen Beitragsnachzahlungen von Zeiten und Diensten, die nicht durch Beiträge abgedeckt sind, zum Zwecke der Bewertung in der TFS-/TFR-Abfindungsabrechnung für öffentlich Bedienstete, die noch im Dienst sind.
Adressiert an:
Kategorien
Öffentlich Bedienstete- Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 23 Juni 2023

Um was es geht

Es handelt sich um einen Dienst zur Einreichung des Antrags auf freiwillige Beitragsnachzahlung von Zeiten, für die keine Beiträge für die Zwecke der TFS- oder der TFR-Abfindungsabrechnung geleistet wurden, nachdem der Antragsteller eine Gebühr entrichtet hat:

  • für die Zwecke der TFS-Abfindung ist eine Verlängerung der berücksichtigen Jahre für die Leistung möglich;
  • für die Zwecke der TFR-Abfindung werden die für die Beitragsnachzahlungen akzeptierten Monate oder Jahre in einen Anteil an der TFS-Abfindung umgerechnet, der im Jahr des Antrags zur TFR-Rückstellung hinzukommt.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an öffentlich Bedienstete der lokalen Behörden, der Regionen und des Gesundheitswesens mit TFS-Regelung.

Mitarbeiter, die dem TFR-Abfindungssystem unterliegen und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses des Präsidenten des Ministerrats vom 20. Dezember 1999 im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses beschäftigt waren, können die Beitragsnachzahlung für befristete Dienstzeiten beantragen, die vor dem 30. Mai 2000 abgeleistet wurden und weder einen Anspruch auf Eintragung noch auf irgendeine Art von Abrechnung begründen.

Funktionsweise

Für die freiwilligen Beitragsnachzahlungen muss der Antragsteller einen voll zu seinen Lasten gehenden Beitrag zahlen, der nach einem auf den folgenden Elementen basierenden Koeffizienten berechnet wird:

  • Das zum Zeitpunkt der Antragstellung bezogene Jahresgehalt;
  • Alter des Angestellten;
  • Rentenalter aufgrund von Alters- oder Dienstaltersgrenzen für die ausgeübte Qualifikation oder den Dienstgrad;
  • Dauer des gewährten Beitragsnachzahlungszeitraums.

Antrag

Die Mitarbeiter der lokalen Behörden, der Regionen und des Gesundheitswesens müssen den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag über den speziellen Online-Dienst an das INPS übermitteln, auf den sie mit ihren Zugangsdaten zugreifen.

Die Beitragsnachzahlung zu TFS-Abfindungszwecken kann für die Zwecke der Leistungsprämie-Entschädigung von Mitarbeitern der lokalen Behörden, des nationalen Gesundheitssystems und anderer Behörden, die im ex INADEL-Vorsorgefonds eingeschrieben sind und vor dem 31. Dezember 2000 mit einem unbefristeten Vertrag eingestellt wurden, beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Nachzahlbare Zeiten für die Gewährung der Leistungsprämie-Entschädigung.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für den Erlass der Beitragsnachzahlungsmaßnahme beträgt 90 Tage ab dem Datum des Eingangs der Unterlagen.

In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.

In der Tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.

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