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Beitragsrückerstattung für Landwirtschaftsbetriebe

Der Dienst ermöglicht, einen Antrag auf Beitragsrückerstattung nach Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung zu stellen. Er ist für Inhaber von Landwirtschaftsbetrieben bestimmt.
Adressiert an:
Kategorien
Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften- Landwirtschaftsbetriebe
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-
Der Dienst ist auch in vorhanden

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 19 September 2023

Um was es geht

Der landwirtschaftliche Betrieb kann die Rückerstattung von Beiträgen verlangen, die über den geforderten Beitrag hinaus gezahlt wurden oder die infolge der Anerkennung einer Beitragsbefreiung oder -ermäßigung zu rückerstattbaren Beträgen geführt haben.  

Zielgruppe

Der Beitragsausgleich ist Inhabern von landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten. 

Antrag

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden. 

 

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die ordentliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen. 

In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt. 

In der Tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.