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Verwaltung und Auszahlung von an Baugenossenschaften gewährte Hypothekendarlehen und Teilbeträge

Der Dienst ermöglicht die Abwicklung der Bauhypothekendarlehensgeschäfte für den Bau von preiswerten und sozialen Wohnungen, die den Mitgliedern als Eigentum übertragen werden sollen. Er ist für Baugenossenschaften und deren Mitglieder bestimmt.
Spezifisch für
Baugenossenschaften und deren Mitglieder

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 23 Juni 2023

Um was es geht

Es handelt sich um eine Leistung im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen, die bis 1998 an Baugenossenschaften für den Bau von preiswerten und sozialen Wohnungen gewährt wurden, die den Mitgliedern als Eigentum übertragen werden sollen.

Aktuell ist die Leistung, die dem Einheitstext Nr. 1165/38 unterliegt, ausgesetzt und das INPS verwaltet die Tilgung von Darlehen an Unternehmen oder, nach der Fraktionierung, an die Mitglieder.

Zielgruppe

Der Dienst ist an Baugenossenschaften und deren Mitglieder gerichtet.

Funktionsweise

Die Tilgungsraten für die Hypothekendarlehen an die Genossenschaften und Mitglieder sind über das Zahlungsportal zu leisten.

Durch den Zugriff auf den Dienst können die folgenden Verwaltungsverfahren aktiviert werden.

Hypothekendarlehen an Baugenossenschaften, Antrag auf:

  • vorzeitige Rückzahlung des Hypothekendarlehens und vereinfachte Hypothekenkündigung;
  • vorzeitige Rückzahlung des Hypothekendarlehens und Zustimmung zur Kündigung von Hypotheken;
  • Berichtigung der Zustimmung zur Übernahme durch Mitglieder;
  • Rückerstattung der zu viel gezahlten Raten;
  • Überlassung;
  • Übermittlung der Liste der ergänzenden Unterlagen.

Individuelle Wohnungshypothekendarlehen, Antrag auf:

  • Löschung der Hypothek;
  • Mitteilung über den Tod des Mitglieds und die Erben;
  • Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge;
  • vorzeitige Tilgung.

Bei Nichtzahlung der Raten werden ab dem Tag nach Fälligkeit der jeweiligen Rate Verzugszinsen fällig.