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Der Dienst ermöglicht die Mitteilung der Kündigung, die innerhalb von sieben Tagen nach Übermittlung des Formulars widerrufen werden kann, bzw. der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für alle Arbeitnehmer.
Adressiert an:
Kategorien
Mitarbeiter
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 9 Mai 2017 Letzte Aktualisierung: 5 Februar 2020

Um was es geht 

Seit dem 12. März 2016 muss der Arbeitnehmer seine Kündigung oder die einvernehmliche Beilegung des Arbeitsverhältnisses über das neue Onlineverfahren mitteilen, das vom Gesetzesdekret Nr. 151, 14. September 2015, verfügbar auf der Seite des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, eingeführt wurde.  

Das Ziel dieser Initiative ist es, das Phänomen der „Blanko-Kündigungen“ zu bekämpfen, das besonders einige Kategorien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern belastet.   

Zielgruppe 

Der Dienst richtet sich an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihre Kündigung mitteilen wollen.  

Funktionsweise 

Durch das selbständige Ausfüllen des Online-Formulars zur Übermittlung der Mitteilung, das über den entsprechenden Online-Dienst erreichbar ist, kann die eigene Kündigung mitgeteilt werden. 

Wenn der Zugang über die Seite des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik erfolgt, wird man ebenfalls an das Kontrollsystem der Zugriffe des INPS weitergeleitet, um sich mit dem eigenen Zugangsdaten einzuloggen.  

Alternativ kann man sich an eine zugelassene Stelle wenden (Patronatstellen, Gewerkschaft, bilaterale Behörde, Bescheinigungskommissionen, Arbeitsvermittler, örtliche Stellen der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde), die die Aufgabe hat, die Daten auszufüllen und sie für den Arbeitnehmer ans Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik zu senden.  

Anfangs wird nach den Informationen gefragt, die notwendig sind, um das Arbeitsverhältnis zu ermitteln.  

Falls das Verhältnis vor 2008 begonnen wurde, müssen einige Angaben zum Arbeitgeber (zum Beispiel Steuernummer oder Firmenname) und zum Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses und Art des Vertrags) gemacht werden. Wenn das Arbeitsverhältnis dagegen nach 2008 begonnen wurde, sind einige Angaben schon vorausgefüllt.  In beiden Fällen ist es wichtig, in den entsprechenden Feldern die E-Mail- oder PEC-Adresse des Unternehmens anzugeben.  

Letztendlich muss das Datum, ab dem die Kündigung gültig ist, also der Tag nach dem letzten Arbeitstag angegeben werden.  

Innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Übermittlung des Formulars kann die Kündigung auf dieselbe Art widerrufen werden.  

Für weitere Details ist eine Videoanleitung, veröffentlicht vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, für alle Nutzer verfügbar.