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Banken und Finanzintermediäre
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Veröffentlichung: 16 Januar 2018
Um was es geht
Die Leistung besteht in der Rückerstattung des Kapitalanteils von Darlehen, die Rentnern (ex INPDAP und INPS) gewährt wurden von:
- Banken;
- Partner-Finanzintermediären.
Zielgruppe
Die Rückerstattung erfolgt an Banken und Partner-Finanzintermediäre (gemäß Artikel 8 des Ministerialerlasses Nr. 313 vom 20. Mai 2016), die Rentnern eineDarlehen gewährt haben, wenn:
- diese verstorben sind, bevor das Darlehen zurückgezahlt wurde;
- die Versicherung gegen vorzeitigen Tod durch den Vorsorge- und Kreditfonds ex INPDAP (Risikofonds) garantiert war;
- die Betroffenen Mitglieder einer der Sozialversicherungsverwaltungen ex INPDAP oder des INPS waren.
Nach dem 31. Mai 2013 unterzeichnete Darlehen werden nicht vom Risikofonds garantiert.
Seit dem 1. Juni 2013 wird das Risiko des vorzeitigen Todes von Rentnern daher ausschließlich von Versicherungsgesellschaften auf dem Markt versichert.
Funktionsweise
Banken und Finanzintermediäre müssen Folgendes online über den entsprechenden Dienst an das INPS übermitteln:
- Informationen über den Versicherungsfall (Tod des Versicherungsnehmers eines gesicherten Darlehens mit Tilgungsplan, das vom Risikofonds versichert wird);
- alle Vertragsunterlagen.
Sobald alle Überprüfungen, einschließlich der eingereichten Unterlagen, abgeschlossen sind, wird die Auszahlung des ausstehenden, vom Kreditfonds garantierten Kapitals angeordnet.
Dienstleistungen für Mitglieder
Helpdesk
Externe Parteien können den Helpdesk unter der folgenden Adresse erreichen: HDServiziApplicativi-GDP@inps.it.
Die wichtigsten Probleme betreffen:
- Infrastrukturanforderungen und -probleme (Konfiguration und Anbindung an IT-Anwendungen);
- Aspekte der Akkreditierung für das System;
- Profilierung der Nutzer des IT-Systems;
- verwaltungstechnische Aspekte in Verbindung mit der Nutzung der IT-Anwendungen auf der Webseite des Instituts.