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System für Rechtspersonen (SSG) für die Beziehungen zu den Renten

Dienst, der den Austausch von Daten und Informationen zwischen juristischen Personen und dem INPS bei der Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Renten ermöglicht. Dieser Dienst richtet sich an alle juristischen Personen, die mit INPS-Renten zu tun haben.
Adressiert an:
Kategorien
Banken und Finanzintermediäre
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
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Veröffentlichung: 8 April 2019 Letzte Aktualisierung: 7 Februar 2020

Um was es geht

Das System für Rechtspersonen (SSG) ist ein Umfeld, in dem Daten und Informationen zwischen juristischen Personen und dem INPS bei der Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Welt der Renten sowie bei der Verwaltung spezifischer Beziehungen zwischen den beiden Akteuren ausgetauscht werden können.

Ziel ist es, einen einzigen Einstiegspunkt in die Welt der Altersvorsorge für juristische Personen zu schaffen. Es handelt sich also um eine einheitliche, kontrollierte und standardisierte Datenbank, die durch einen Prozess der rechtzeitigen und regelmäßigen Validierung der verfügbaren Daten erstellt wird und die Erfassung der zertifizierten Daten des Subjekts (Steuernummer, Name, Rechtssitz, gesetzlicher Vertreter, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer usw.) bei den für die Datenverwaltung zuständigen Stellen (Steuerregister, Handelskammer, IVASS, ANIA, IPA usw.) ausführt.

Das System kann daher in diesem einzigen Speicher alle bestehenden Beziehungen zwischen der juristischen Person und dem INPS-Bereich der Renten erfassen und dem Subjekt selbst zur Verfügung stellen, wobei es auch die Integration und Verbindung zwischen den wichtigsten Informationssystemen des Instituts durchführt.

Zielgruppe

Das System für Rechtspersonen (SSG) richtet sich an alle juristischen Personen, die mit INPS-Renten arbeiten (z. B. eine Bank oder ein Finanzunternehmen, das durch die Abtretung eines Fünftels der Rente zurückzahlbares Darlehen gewährt, eine Versicherungsgesellschaft, die das Risiko eines vorzeitigen Todes in einem freiwilligen APE-Vertrag deckt, juristischen Personen, die Verpfändungen halten).

Funktionsweise

Der Zugang zur Plattform ist dem gesetzlichen Vertreter und einem Delegierten, der mit den Zugangsdaten auf das System zugreifen kann, vorbehaltlich der Erteilung einer besonderen Vollmacht, die bei der zuständigen Behörde mit dem Formular mV59 anzufordern ist.