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Garantiefonds - (SR52/SR95) Erklärung der für das Insolvenzverfahren zuständigen Person

Spezifisch für
Der Dienst ist an die Verantwortlichen für Insolvenzverfahren gerichtet

Veröffentlichung: 20 Oktober 2022 Letzte Aktualisierung: 20 Oktober 2022

Um was es geht

Um den Antrag auf Inanspruchnahme des Garantiefonds für TFR-Abfindungen und Arbeitsguthaben und des Garantiefonds für Zusatzrentenpositionen für Arbeitnehmer zu vereinfachen, ersucht das Institut die für Insolvenzverfahren Verantwortlichen um Zusammenarbeit, indem es allgemeine Informationen über das Verfahren und spezifische Informationen über die Forderung des Arbeitnehmers bereitstellt. Die geforderten Daten sind in den Formularen SR52 in Bezug auf TFR-Abfindungen und Arbeitsguthaben und SR95 in Bezug auf die Zusatzrentenposition enthalten.

Mit diesem Dienst können die in den Formularen enthaltenen Informationen online übermittelt werden. Der Dienst ermöglicht es, gleichzeitig auch die Daten zu senden, die für die Abrechnung der TFR-Abfindung zu Lasten des Abfertigungsfonds und für die Abrechnung der während des Zeitraums der Inanspruchnahme des CIGS-Lohnausgleichs aufgelaufenen TFR-Abfindungsanteile für die vorgesehenen Fälle erforderlich sind.

Zielgruppe

Der Dienst ist an die Verantwortlichen für Insolvenzverfahren gerichtet.

Funktionsweise

Erklärungen können elektronisch über den Online-Dienst Garantiefonds – (SR52/SR95) Erklärung des Insolvenzverantwortlichen“ eingereicht werden.

Wenn die Anzahl der einzugebenden Erklärungen hoch ist, kann es vorzuziehen sein, den Massenversand per XML-Datei als Alternative zum Online-Modus über den Online-Dienst “Garantiefonds – (SR52/SR95) – XML-Erklärung des Verantwortlichen für das Insolvenzverfahren“ zu nutzen.

Beide Online-Dienste (Einzelversand und Massenversand per XML-Datei) sind auf dieser Seite im Abschnitt „Zugang zum Dienst“ verfügbar.

Technische Anweisungen zur Erstellung von XML-Dateien für Massenanfragen

Die technischen Informationen sind in der beiliegenden Dokumentation aufgeführt:

  • Betriebsanleitung (PDF 308KB): Betriebsanleitung mit Angabe des Verlaufs und Beschreibung der entsprechenden Informationen;
  • XML-Schemadefinitionsdatei (XSD 25KB): XSD-Datei der XML-Schemadefinition.

Vor dem Senden von XML-Dateien über den entsprechenden Online-Dienst wird Folgendes empfohlen:

  • Durchführung einer Validierung der Datei in Bezug auf die XSD-Definitionsdatei, um im Voraus zu überprüfen, ob blockierende Fehler wegen Fehler in der Syntax vorhanden sind und dazu führen würden, dass die Datei verworfen wird;
  • Überprüfung der Qualität der in den XML-Dateien enthaltenen Daten, um Anforderungen an die Integration von Dokumenten zu vermeiden.

Datenqualität in XML-Dateien: häufigste Fehler

Im Falle von geleisteten Vorschüssen wird die TFR-Abfindung nach Abzug der Vorschüsse anstelle des Bruttobetrags angegeben. Es wird daran erinnert, dass im Falle von geleisteten Vorschüssen, um dem Institut zu ermöglichen, kohärente Steuerdokumentation zu erstellen, alle Beträge vor Steuern (angetragene TFR-Abfindung, TFR-Abfindungsvorschuss) sowie die Höhe der Steuern auf die geleisteten Vorschüsse angegeben werden müssen.

Der Online-Dienst „Garantiefonds – (SR52/SR95) - XML-Erklärung des Verantwortlichen für das Insolvenzverfahren“ ermöglicht auch die Abfrage der Ergebnisse der Verarbeitung der gesendeten XML-Dateien innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung der einzelnen Dateien.

Die im XML-Format übermittelten und korrekt erfassten Erklärungen können zusammen mit den entsprechenden Protokollen vom Standarddienst „Garantiefonds – (SR52/SR95) Erklärung des Verantwortlichen für das Insolvenzverfahren“ in den entsprechenden Funktionen eingesehen werden, die für die Konsultation der von allen Standard- und XML-Einreichungskanälen erfassten Anträge vorgesehen sind.

Es ist mittels E-Mail an die institutionelle E-Mail-Adresse: Info.FondoGaranzia@inps.it möglich, technische Fragen zum Ausfüllen von XML-Dateien oder zur Verwaltung von Ergebnisdateien zu stellen, die durch das Erfassungsverfahren erstellt wurden.