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Beitritt zum Kreditfonds (Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen)

Der Dienst ermöglicht den Zugang zur Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen, der als Kreditfonds bekannt ist, für öffentliche Bedienstete und Rentner. Er bietet Zugang zu verschiedenen Leistungen wie Krediten, Gesundheitsschutz, Studien- und Ausbildungsförderung.
Adressiert an:
Kategorien
Rentner- Öffentlich Bedienstete
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 20 August 2021

Um was es geht

Die Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds), dessen Mitgliedschaft wieder geöffnet wurde (Artikel 1 Absatz 483 ital. Gesetz Nr. 160 vom 27. Dezember 2019) stellt den Mitgliedern Folgendes zur Verfügung:

  • Hypothdarlehen und Darlehen zu Vorzugszinsen;
  • Förderung der Aus- und Weiterbildung von der Grundschule bis zum Master;
  • Prävention und Gesundheit;
  • Leistungen für Senioren und pflegebedürftige Personen;
  • Beschäftigungspolitische Maßnahmen;
  • Wohnunterbringung;
  • Studienaufenthalte und Sommer-Wellness-Aufenthalte.

Die Leistungen werden durch die Teilnahme an Ausschreibungen,zugänglich gemacht, zu denen alle Mitglieder der Einheitskasse, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, Zugang haben.  

Weitere Informationen sind auf der Seite „Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds)“ erhältlich.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an öffentliche Bedienstete und Rentner , die am 1. Januar 2020 noch nicht registriert sind.

Insbesondere ist der Beitritt möglich für:

  • Rentner, die vormals öffentlich Bedienstete waren und die eine Rente aus den folgenden Kassen der Sonderverwaltung für die Sozialversicherung für öffentlich Bedienstete erhalten:
    • Staatliche Rentenkasse (CTPS);
    • Rentenkasse für Bedienstete der lokalen Behörden (CPDEL);
    • Rentenkasse für Lehrkräfte (CPI);
    • Rentenkasse für Bedienstete der Justiz (CPUG);
    • Rentenkasse für Beschäftigte im Gesundheitswesen (CPS);
    • Rentner, die nach der Privatisierung des Arbeitgebers Mitglied in einem dieser Rentenkassen geblieben sind;
    • Hilfskräfte, die eine vorübergehende Rentenleistung zu Lasten des Verteidigungsministeriums erhalten;
  • Rentner von Behörden und öffentlichen Verwaltungen, die keine Rentenleistung zulasten der Sonderverwaltung für die Sozialversicherung der Angestellten der öffentlichen Verwaltung erhalten, sondern zulasten von Verwaltungen oder Sonderfonds, die keine solchen öffentlichen Rentenkassen sind (z. B. FPLD, INPGI, ENPAM);
  • öffentlich Bedienstete, die nicht bei einer Rentenkasse oder einem Fonds (ex ENPAS oder ex INADEL) für die Abfindungen der Sonderverwaltung für die Sozialversicherung der Angestellten der öffentlichen Verwaltung angemeldet sind.

Funktionsweise

Die Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen ist ein 1996 gegründeter Fonds zur Finanzierung von Kredit-, Sozialhilfe- und Ausbildungsleistungen für öffentlich Bedienstete, die im Dienst oder im Ruhestand sind, durch einen Abzug auf die erhaltene finanzielle Leistung.

Der Abzug beträgt:

  • 0,35 % des Gehalts für unbefristete beschäftigte Arbeitnehmer;
  • 0,15 % für Rentner.

Kein Beitrag ist erforderlich, wenn die Rente unter oder gleich der Mindestleistung der Renten liegt, die aus dem Rentenfonds der abhängig beschäftigten Arbeitnehmer zu zahlen sind.

Die Mitgliedschaft ermöglicht es öffentlichen Bediensteten und Rentnern, folgende Vorteile in Anspruch nehmen zu können, wie:

  • Kredit;
  • Sozialleistungen;
  • Gesundheitsschutz;
  • Unterstützung beim Studium und beim Einstieg in die Arbeitswelt;
  • Unterstützung für Familien, junge Menschen und Senioren.

Die Leistungen werden vollständig durch den von den Mitgliedern gezahlten Beitrag und durch die Reinvestition der Erträge aus den Kreditaktivitäten selbst finanziert: Der Staat trägt keine Kosten.

Im Bereich Broschüre wird das gesamte Informationsmaterial zu den Leistungen zur Verfügung gestellt.

Durch Klicken auf „Nutzen Sie den Dienst“ kann der Beitrittsantrag eingereicht werden.

Antrag

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag auf Beitritt zum Kreditfonds kann vom 20. August 2021 bis zum 20. Februar 2022eingereicht werden.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag ist ausschließlich online einzureichen, indem man mit einem dieser Authentifizierungssysteme auf den entsprechenden Dienst zugreift:

  • öffentliches System für die digitale Identität (SPID, Sistema Pubblico di Identità Digitale);
  • elektronischen Personalausweis (CIE, Carta d‘Identità Elettronica);
  • nationale Servicekarte (CNS, Carta Nazionale dei Servizi).

Durch den Zugang zu diesem Dienst ist Folgendes möglich:

  • einen „Neuen Antrag“ zu stellen;
  • mittels Anklicken von „Antragsabfrage“ den eingereichten Antrag anzuzeigen und im PDF-Format zu exportieren;
  • mittels Anklicken von „Abfrage des Verfahrensablaufs“ den Fortschritt des Verfahrensablaufs anzuzeigen.

Die Modalitäten sind in der Mitteilung Nr. 2883 vom 12. August 2021 dargelegt.

Einzelheiten zum Dienst sind im beiliegenden Handbuch (pdf 869KB) enthalten.

Der Antrag kann auch auf folgende Weise eingereicht werden:

  • Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilfunknetz;
  • Patronatsstellen und Vermittlungsstellen des Instituts,
    über die von diesen angebotenen elektronischen Diensten.