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Steuererleichterungen für im Ausland ansässige Rentner

Der Dienst ermöglicht, einen Antrag auf die Anwendung von Steuerabzügen für im Ausland wohnhafte Rentner mit abhängigen Familienmitgliedern zu stellen, die die Anforderungen der geltenden Steuergesetzgebung erfüllen.
Adressiert an:
Kategorien
Rentner mit Wohnsitz im Ausland
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 25 November 2021

Um was es geht

Rentner mit Wohnsitz im Ausland, die in Ländern leben, in denen ein angemessener Informati-onsaustausch gewährleistet ist, können Steuererleichterungen für Unterhaltszahlungen beantragen.  

Zielgruppe

Dies gilt für im Ausland ansässige Rentner, die in Ländern leben, in denen ein angemessener In-formationsaustausch gewährleistet ist, die über die von der geltenden Steuergesetzgebung vorgese-henen Bedingungen verfügen.   

Antrag

Rentner mit Wohnsitz im Ausland, die in Ländern leben, in denen ein angemessener Informations-austausch gewährleistet ist, müssen für die Beantragung von Steuererleichterungen für Unterhalts-zahlungen gemäß Art. 12 des Einheitstextes über Einkommenssteuern (TUIR) durch eine eidesstatt-liche Erklärung gemäß Art. 47 des italienischen Präsidialerlasses Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 folgendes erklären: 

  • den Staat des Steuerwohnsitzes; 
  • dass sie im Steuerzeitraum mindestens 75 % des Gesamteinkommens in Italien erzielt haben, abzüglich abzugsfähige Ausgaben und einschließlich des auch außerhalb des Wohnsitzlandes erzielten Einkommens; 
  • dass sie weder im Wohnsitzland, noch in einem anderen Land die Steuervorteile genießen, die sie in Italien beantragen werden; 
  • die Meldedaten und den Verwandtschaftsgrad zum Familienangehörigen, für den die Steu-ererleichterung beantragt wird, gemäß Art. 12 des TUIR, mit Angabe des Anfangsmonats und des letzten Monats, in denen die erforderlichen Bedingungen vorliegen; 
  • dass der Familienangehörige, für den die Steuererleichterung beantragt wird über ein Ge-samteinkommen verfügt, das in dem gesamten Steuerzeitraum den Betrag von 2.840,51 €, abzüglich abzugsfähiger Ausgaben und einschließlich des auch außerhalb des Wohnsitzlan-des erzielten Einkommens, nicht übersteigt. Das Haushaltsgesetz 2018 sieht vor, dass die Gesamteinkommensgrenze für Kinder bis 24 Jahren ab dem 1. Januar 2019 auf 4000 € ange-hoben wird (Art. 1, Abs. 252 des Gesetzes 205/2017). 

Die Bestätigung der Bedingungen ist wesentlicher Bestandteil der Anspruchserklärung (Art. 23, Abs. 2, Bstb. a des italienischen Präsidialerlasses Nr. 600 vom 29. September 1973). 

Der Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund von Unterhaltszahlungen seitens Rentnern, die im Ausland wohnhaft sind und über die von der geltenden Gesetzgebung vorgegebenen Bedingungen verfügen, muss dem INPS jedes Jahr online über den eigens dafür eingerichteten Dienst übermit-telt werden. Die Mitteilung Nr. 4161 vom 9. November 2018 enthält weitere Angaben zu den Vor-gehensweisen in diesem Bereich.

 

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die gewöhnliche Frist für den Erlass von Maßnahmen ist durch Gesetz Nr. 241/1990 auf 30 Tage festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz andere Bedingungen festlegen.

Die Tabelle zeigt die Fristen von mehr als dreißig Tagen, die vom Institut mit Verordnungen festge-legt wurden.

Die Tabelle gibt neben den Bedingungen für den Erlass der Maßnahme auch die jeweils zuständige Person an.