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Stipendien für die Schulen des ersten und des zweiten Grades, Universitäten und die technischen Berufsfachschulen (ITS)

Der Dienst ermöglicht es, ein Stipendium für die Schulen des ersten und des zweiten Grades, Universitäten und die technischen Berufsfachschulen (ITS) für die Kinder von Mitgliedern der Einheitskasse, “ Gestione Assistenza Magistrale“, Verwaltung der öffentlich Bediensteten, “Gruppo Poste Italiane“ und des ex IPOST zu beantragen.
Spezifisch für
Kinder von Angestellten oder Rentnern der Einheitskasse für Darlehens-und Sozialleistungen und des “Gruppo Poste Italiane SpA” und ex IPOST, Rentnern der Verwaltung der öffentlich Bediensteten, die bei der “Gestione Assistenza Magistrale” versichert snid.

Veröffentlichung: 10 März 2017 Letzte Aktualisierung: 10 Mai 2023

Um was es geht

Das INPS unterstützt die Schüler und Studenten mit Stipendien für die teilweise Deckung der Kosten für den Besuch von Schulen des ersten und des zweiten Grades, Universitäten und für Schüler außerhalb ihres Wohnortes an den so genannten technischen Berufsfachschulen (ITS).

Zielgruppe

Die Stipendien richten sich an Kinder (und Waisen oder ihnen gleichgestellte Kinder) von:

  • Angestellten oder Rentnern, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen sind;
  • Rentnern in der Verwaltung der öffentlich Bediensteten.

Die Stipendien für die Schulen des ersten und des zweiten Grades und die Universitäten richten sich auch an Kinder (und Waisen oder ihnen gleichgestellte Kinder) von:

  • Mitglieder der “Gestione Assistenza Magistrale“;
  • Angestellten des “Gruppo Poste Italiane SpA“, ex IPOST-Mitarbeitern (mit monatlichem Abzug in Höhe von 0,40 % gemäß  Gesetz Nr. 208 vom 27. März 1952), Rentnern, die bereits Angestellte des “Gruppo Poste Italiane SpA“ und Mitarbeiter des ex IPOST waren.

Funktionsweise

Die Vergabe der Stipendien geschieht über einzelne Ausschreibungen: eine für die Sekundarschulen des ersten und des zweiten Grades, eine für die Ausbildung nach der Sekundarschule, die universitäre, postuniversitäre und die berufliche Ausbildung, sowie eine für den Besuch von Schülern außerhalb des Wohnortes der so genannten technischen Berufsfachschulen (ITS).

Als außerhalb des Wohnortes studierend gilt ein Schüler oder Student, der ein Bildungsinstitut besucht, das mindestens 100 km entfernt ist und in einer anderen Provinz als der Wohnsitz-Provinz liegt, berechnet auf Grundlage der kürzesten möglichen Strecke, auch unter Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Die Veröffentlichung der Ausschreibungen findet normalerweise zwischen dem vorletzten Quartal des Jahres und dem ersten Quartal des Folgejahres statt und die Ausschreibungen sind im Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit einsehbar.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Bewerber für die Sekundarschulen des ersten und des zweiten Grades, für die Ausbildung nach der Sekundarschule, die universitäre, postuniversitäre und die berufliche Ausbildung können folgende Einrichtungen besucht haben:

  • Staatliche oder staatlich anerkannte schulische und universitäre Institute;
  • italienische Schulen im Ausland;
  • Europaschulen der Europäischen Union;
  • ausländische Institute, deren Kurse gesetzlich anerkannt und den italienischen Kursen gleichgestellt sind.

Die Bewerber für den Besuch der technischen Berufsfachschulen:

  • müssen im Besitz des Sekundarschulabschlusses sein (oder des Abschlusses über die vierjährige schulische und berufliche Ausbildung für jene, die an einer einjährigen IFTS-Ausbildung teilgenommen haben);
  • müssen (für jene, die bereits das erste Ausbildungsjahr oder im Falle einer dreijährigen Ausbildung das zweite Ausbildungsjahr abgeschlossen haben) die Mindest-Pflichtschulzeit beim ITS absolviert haben;
  • dürfen für das gleiche Ausbildungsjahr keine ähnlichen Leistungen des Instituts, des Staates oder anderer öffentlicher oder privater Institutionen in Italien oder im Ausland erhalten, deren Wert 50 % des ausgeschriebenen Stipendiums überschreitet;
  • müssen Studenten oder Schüler außerhalb des Wohnorts sein, also mindestens 100 km vom Wohnort entfernt und in einer anderen als der Wohnsitz-Provinz, berechnet auf Grundlage der kürzesten möglichen Strecke, auch unter Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, bzw. 50 km für Studenten und Schüler mit Wohnsitz in Gebirgs- oder benachteiligten Regionen;
  • dürfen höchstens 32 Jahre alt sein.

Darüber hinaus müssen die Bewerber auch die anderen sachbezogenen, in der Ausschreibung vorgesehenen Anforderungen erfüllen.

Wichtig zu wissen:

  • Die Auswahl der Gewinner basiert auf den schulischen Leistungen der Bewerber und auf dem Wert des Indikators: Je besser die schulische Leistung und je kleiner das Einkommen, umso weiter vorne liegt der Bewerber in der Rangliste;
  • Bei der Erstellung der nationalen Ranglisten ist ein absoluter Vorbehalt für die besonderen, in der Ausschreibung vorgesehenen Kategorien vorgesehen (Waise, mit Waisen gleichgestellte Kinder, Behinderte, etc.).

Ausgeschlossen sind Bewerber, die für das von der Ausschreibung betroffene Schuljahr oder akademische Jahr vom INPS, vom Staat oder anderen Institutionen bereits Leistungen erhalten oder erhalten haben, deren Wert die Hälfte des Stipendiums überschreitet.

ANTRAGSTELLUNG

Die Anträge müssen online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden, und zwar vom:

  • noch im Dienst oder bereits in Rente befindlichen Elternteil (als Rechtsinhaber/Antragsteller);
  • hinterbliebener Elternteil oder Vormund (als Antragsteller);
  • Schüler oder Student, sofern volljährig (als Antragsteller/Bezieher).

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle , die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.