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Europäischer Behindertenausweis - Disability Card

Der Dienst ermöglicht den Erhalt einer Zugangskarte zu Dienstleistungen und Vorteilen für behinderte Personen. Es ist ein nützliches Instrument für die Anerkennung von Rechten und speziellen Dienstleistungen. Der Dienst bleibt bis zum Fortbestehen der Behinderung gültig.
Spezifisch für
: Personen mit mittlerer Behinderung, schwerer Behinderung und Pflegebedürftigkeit, die zu den in Anhang 3 des Dekrets des Präsidenten des Ministerrates Nr. 159 vom 5. Dezember 2013 genannten Kategorien gehören.

Veröffentlichung: 1 Juni 2022

Um was es geht

Der Europäische Behindertenausweis bzw. die Disability Card ist eine Karte, die die Identifizierung von behinderten Personen und den Zugang zu kostenlosen oder ermäßigten Dienstleistungen in Bezug auf Folgendes ermöglicht:

  • öffentlicher Transport;
  • Kultur;
  • Freizeit;
  • Leistungen für die Förderung ihrer Rechte im Inland und in anderen Ländern der Europäischen Union.

Ziel ist es, zur vollständigen Eingliederung von behinderten Personen in das gesellschaftliche Leben der Gemeinschaften beizutragen.

Die Disability Card gehört zu den freiwilligen Maßnahmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Erreichung der strategischen Ziele 2010-2020 im Bereich Behinderung.

Zielgruppe

Der Europäische Behindertenausweis wird allen Personen mit mittlerer Behinderung, schwerer Behinderung und Pflegebedürftigkeit ausgestellt, die zu den in Anhang 3 des Dekrets des Präsidenten des Ministerrates Nr. 159 vom 5. Dezember 2013 genannten Kategorien gehören.

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Folgende Personen können einen Antrag stellen:

  • volljährige Zivilinvaliden mit einer nachgewiesenen Invalidität von mehr als 67 %;
  • minderjährige Zivilinvaliden;
  • Bürger mit hinführender Leistung;
  • Bürger mit einer Bescheinigung gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992;
  • Zivilblinde;
  • zivile Gehörlose;
  • Invalide und Erwerbsunfähige (Gesetz Nr. 222 vom 12. Juni 1984);
  • Arbeitsinvaliden mit einer nachgewiesenen Bezugsunfähigkeit von mehr als 35 %;
  • Arbeitsinvaliden mit Anspruch auf Zulage für persönliche und kontinuierliche Betreuung oder mit Beeinträchtigungen der psychophysischen Integrität;
  • Berufsunfähige (Gesetz vom 11. April 1955, Nr. 379, Präsidialerlass vom 29. Dezember 1973, Nr. 1092 und Präsidialerlass vom 27. Juli 2011, Nr. 171) und die Arbeitsunfähigen (Artikel 13, Gesetz vom 8. August 1991, Nr. 274 und Artikel 2, Gesetz vom 8. August 1995, Nr. 335);
  • Bürger, die Anspruch auf gewöhnliche und Kriegsprivilegien haben.

Das INPS überprüft den Besitz der geforderten Anforderungen auf der Grundlage der in seinen Archiven verfügbaren Daten.

Funktionsweise

Die Karte wird vom Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato hergestellt und von Poste Italiane direkt an die Wohnadresse des Antragstellers oder an eine andere von ihm angegebene Adresse versandt.

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Die Inhaber können die vorgesehenen Vergünstigungen erhalten, indem sie den Europäischen Behindertenausweis vorlegen, ohne weitere Formalitäten oder Anfragen von staatlichen Verwaltungen oder öffentlichen und privaten Stellen, die entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet haben.

Die Erleichterungen werden durch Absichtserklärungen oder Vereinbarungen zwischen dem Amt für Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen des Vorsitzes des Ministerrates und den öffentlichen oder privaten Dienstleistungserbringern aktiviert.

Die Vorlage des Ausweises befreit den Bürger vom Besitz anderer Bescheinigungen, die den Zustand der Behinderung bescheinigen.

Sie darf nur vom Inhaber genutzt werden und ist nicht auf Dritte übertragbar.

Auf dem Ausweis sind die folgenden Daten angegeben:

  • Foto des Inhabers;
  • Vorname, Nachname und Geburtsdatum;
  • Nummer und Ablaufdatum des Dokuments;
  • QR-Code, der dem Ausweis einen dynamischen Charakter verleiht und Aufschluss über die aktuelle Gesundheitssituation der Person gibt.

Der Ausweis ist bis zum Fortbestehen der vorgesehenen Behinderung und in jedem Fall nicht länger als zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausstellung gültig.

Die Zahlstelle greift über einen QR-Code-Leser und die von der betroffenen Person angegebene Steuernummer auf den vom INPS zur Verfügung gestellten Online-Überprüfungsdienst zu, auch über Smartphones und Tablets, um die erforderlichen Informationen über den Invaliditätsstatus zu überprüfen.

Die aktiven Vereinbarungen werden auf der Website des Ministers für Behinderungen veröffentlicht.

Antrag

Der Europäische Behindertenausweis wird vom INPS auf Antrag des Betroffenen ausgestellt.

Der Antrag kann über den Online-Dienst oder über einen der folgenden Berufsverbände gestellt werden:

  • ANMIC;
  • UICI;
  • ENS;

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags:

  • muss der Antragsteller ein Foto im Ausweisformat gemäß den Angaben und Parametern im Antragsformular beifügen;
  • wenn die Behinderung durch Papierprotokolle vor 2010 oder durch Protokolle der Regionen/Autonomen Provinzen Aostatal und Trient und Bozen bescheinigt wurde, müssen diese dem Antrag beigefügt werden, wobei gleichzeitig die Verantwortung für die Übereinstimmung mit dem Original zu übernehmen ist;

wenn der Invaliditätsstatus durch Urteile oder Dekrete anerkannt wird, muss der Betroffene nach einem gerichtlichen Rechtsstreit im Antrag das Referenzgericht und das Datum der Ausstellung des Titels angeben.