NOMECOGNOME

Sie sind in

Sommerzentren:Beiträge für Kinder bis zu 14 Jahren

Der Dienst ermöglicht es, einen vollständigen oder teilweisen Beitrag zu den Kosten zu beantragen, die für den Besuch eines Sommer-Tageszentrums für Kinder von Bediensteten oder Rentnern der öffentlichen Verwaltung in den Monaten Juni bis September in Italien anfallen.
Spezifisch für
Minderjährige im Alter von 3 bis 14 Jahren, Kinder oder Waisen und ihnen gleichgestellte Personen von Bediensteten oder Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen angeschlossen sind, sowie Rentnern, die der Verwaltung der öffentlich Bediensteten angehören
Der Dienst ist auch präsent in

Veröffentlichung: 30 Mai 2019 Letzte Aktualisierung: 5 Mai 2023

Um was es geht

ACHTUNG: Die Registrierung von Begünstigten im Rahmen des Verfahrens für den Zugang zu Sozialleistungen, die für die Teilnahme an der Ausschreibung für Sommer-Tageszentren erforderlich ist, ist ausschließlich für Kinder oder Waisen und gleichgestellten Personen von:

  • Angestellten und Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen eingeschrieben sind;
  • Rentnern in der Verwaltung der öffentlich Bediensteten.

Der Eintrag in der Datenbank der Begünstigten ist daher für die Zuteilung des Beitrags, der im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung und Bewältigung des epidemiologischen Notfalls Covid-19 (Gesetzesdekret Nr. 34 vom 19. Mai 2020) festgelegt wurde, nicht hilfreich.

Das Institut gewährt im Rahmen der Bekanntmachung der Ausschreibung für Sommerzentren einen Zuschuss zur vollständigen oder teilweisen Deckung der Kosten für die Teilnahme an einem Sommer-Tageszentrum in Italien von Juni bis September.

Zielgruppe

Die Ausschreibung richtet sich an Minderjährige im Alter von 3 bis 14 Jahren, Kinder oder Waisen und gleichgestellte Personen von Bediensteten oder Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen registriert sind und Rentnern, die der Verwaltung der öffentlich Bediensteten angehören.

Funktionsweise

Die Gewinner erhalten einen Beitrag, der die Kosten für die Teilnahme am Sommerzentrum ganz oder teilweise abdeckt. Die Dauer des Sommerzentrums beträgt mindestens eine Woche (fünf Tage) und höchstens vier Wochen (20 Tage), auch wenn sie nicht hintereinander in Anspruch genommen werden.

Der Beitrag wird auf der Grundlage des ISEE-Wertes des Haushalts als Prozentsatz des niedrigeren Wertes des in der Ausschreibung festgelegten Höchstbeitrags und der wöchentlichen Kosten für das Sommerzentrum gewährt.

Das Sommerzentrum muss von einem einzigen, vom Antragsteller ausgewählten Anbieter organisiert werden. Der Beitrag deckt die Kosten für die geplanten Freizeit- und Sportaktivitäten, die Kosten für die Verpflegung (Zwischenmahlzeiten und Mittagessen), etwaige Ausflüge und alles andere, was im Programm vorgesehen ist, sowie den Versicherungsschutz.

Der Aufenthalt muss darauf abzielen, die Freizeit der jungen Gäste während der Sommerpause von den schulischen Aktivitäten konstruktiv zu gestalten.

Das Sommerzentrum muss an einem Ort stattfinden, der den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften entspricht, zugänglich und barrierefrei ist und über geeignete Räumlichkeiten für die Ausgabe und den Verzehr von vorverpackten Mahlzeiten in Einzelportionen verfügt. Das Zentrum muss außerdem über ausgestattete und zugängliche Toiletten, Inneneinrichtungen, zugängliche Grünflächen und eine Erste-Hilfe-Station verfügen.

Die Organisationsstruktur des Sommer-Tageszentrums muss aus Leitungs-, Erziehungs- und Hilfspersonal und Verwaltungspersonal für behinderte junge Menschen bestehen, das die gesetzlichen Anforderungen für die Ausübung dieser Funktionen erfüllt.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

An der Ausschreibung können Kinder teilnehmen, die am 30. Juni zwischen 3 und 14 Jahren alt sind.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag ist innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Frist einzureichen.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss auf elektronischem Weg beim INPS über den Dienst „Sozialleistungsportal mit einem Klick“ eingereicht werden, der die Beantragung von Leistungen in vereinfachter Form ermöglicht. Es reicht nämlich aus, die Leistung zu beantragen, indem man die in der entsprechenden Ausschreibung genannten Bedingungen akzeptiert. Das INPS überprüft automatisch das Vorhandensein der Anforderungen in seinen eigenen Datenbanken oder bei angeschlossenen Einrichtungen.

Im Abschnitt „Anträge einsehen“ im zugangsbeschränkten Bereich kann sich der Nutzer darüber informieren, ob den Antrag angenommen wurde oder nicht. In diesem Fall müssen möglicherweise zusätzliche Informationen eingegeben werden.

Wenn der Begünstigte nicht in den Datenbanken vorhanden ist, muss er zunächst über den Dienst „Zugang zu Sozialleistungen“ registriert werden, der es ihm ermöglicht, seine meldeamtlichen Daten einzusehen und zu aktualisieren und Familienmitglieder als Begünstigte zu identifizieren. Die Daten werden vom Computersystem erfasst und bei künftigen Zugriffen gespeichert.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.

Zugehörige Dienste

Other services that are part of the same process could also be useful