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Zuschuss für die Kostenrückerstattung für Kitas (Verwaltung „Fondo IPOST“)

Der Dienst ermöglicht es, im Rahmen einer Ausschreibung einen finanziellen Zuschuss zur Erstattung der Kosten für die Anmeldung und den Besuch von Kitas für die Kinder von Mitarbeitern der Gruppo Poste Italiane SpA und des ex IPOST zu beantragen.
Adressiert an:
Kategorien
Angestellte in der Privatwirtschaft- Rentner- Familienangehörige als Hinterbliebene
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 5 Mai 2022

Um was es geht

Das INPS veröffentlicht jedes Jahr eine Ausschreibung zur Gewährung eines finanziellen Zuschusses zur Erstattung der Kosten für die Anmeldung und den Besuch von Kitas.

Zielgruppe

Die Ausschreibung richtet sich an Kinder (auch Waisenkinder und Gleichgestellte) der Mitarbeiter des Gruppo Poste Italiane S.p.A. und des ex IPOST, die einem monatlichen Abzug von 0,40 % gemäß Art. 3 des Gesetzes Nr. 208 vom 27. März 1952 unterliegen, sowie von Rentnern die bei der Gruppo Poste Italiane S.p.A. beschäftigt oder bei ex IPOST registriert waren.

Teilnahmeanträge können auch folgende Personen stellen:

  • der Ehepartner des Anspruchsberechtigten bei dessen Tod als „hinterbliebener Elternteil“;
  • der Ehepartner des Anspruchsberechtigten bei Verlust dessen Sorgerecht als „antragstellender Elternteil“;
  • der nicht mit dem Anspruchsberechtigten verheiratete Elternteil bei dessen Tod oder bei Verlust dessen Sorgerecht;
  • der Vormund des Kinds oder Waisen des Anspruchsberechtigten.

Funktionsweise

Die Höhe des Zuschusses und die Bedingungen für dessen Gewährung sind in der Ausschreibung angegeben.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

An der Ausschreibung teilnehmen können Kinder oder Waisen des Anspruchsberechtigten, für die im in der Ausschreibung angegebenen Schuljahr die Ausgaben für die Anmeldung bei und den Besuch von Kitas aufgewandt wurden.

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller die einheitliche Ersatzerklärung (DSU, Dichiarazione Sostitutiva Unica) zur ISEE-Ermittlung auf ordentlichem Weg (oder in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen des ISEE für Minderjährige mit nicht miteinander verheirateten und nicht im selben Haushalt lebenden Eltern) vorgelegt haben.

Die vom INPS bei Vorlage der DSU seitens des Antragstellers ausgestellte ISEE-Bestätigung für den Familienhaushalt, zu dem die begünstigte Person gehört, ist Pflicht, um die Position in der Rangliste zu ermitteln.

Wird die DSU bei der Übermittlung des Antrags auf Teilnahme an der Ausschreibung nicht vorgelegt, rutscht die begünstigte Person in der entsprechenden Rangliste nach unten.

Nach der Veröffentlichung der Ausschreibung und der Einreichung des Antrags auf Teilnahme an der Ausschreibung kann jede am Auswahlverfahren teilnehmende Person den Status des Vorgangs online im passwortgeschützten Bereich einsehen.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden. Ihm beizufügen sind elektronisch die Quittungen über die Zahlung der Ausgaben für die Anmeldung und den Besuch von Kitas im in der entsprechenden Ausschreibung angegebenen Schuljahr.

Die Frist zur Antragstellung ist in der Ausschreibung angegeben.

Bearbeitungszeiten bis zur Beschlussfassung

Die Frist bis zur Beschlussfassung wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.