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Psychologenbonus - Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapiesitzungen

Unterstützungsmaßnahme für Menschen mit Angstzuständen, Stress, Depressionen, die in der Lage sind, von einer psychotherapeutischen Betreuung zu profitieren. Der Beitrag wird in Höhe von bis zu 50 Euro pro Psychotherapiesitzung anerkannt.
Spezifisch für
Menschen, die aufgrund der Pandemie und darüber hinaus schwerwiegende psychologische Auswirkungen hatten.

Veröffentlichung: 25 Juli 2022

Um was es geht

Der „Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapiesitzungen“ (sog. Psychologenbonus) ist eine Maßnahme zur Unterstützung von Personen mit:

  • Angstzuständen; 
  • Stress; 
  • Depression; 
  • psychischer Gebrechlichkeit.

Zielgruppe

Er richtet sich an alle Personen, die:

  • aufgrund der Pandemie und der daraus resultierenden sozioökonomischen Krise unter einer schwerwiegenden psychologischen Beeinträchtigung leiden; 
  • sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen möchten.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss man die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Wohnsitz in Italien;
  • Gültige ISEE-Bescheinigung, mit einem Wert von nicht mehr als 50.000 Euro.

Bei Vorliegen einer ungültigen ISEE-Bescheinigung kann der Antrag nicht angenommen werden.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Die Anträge für 2022 wurden vom 25. Juli bis 24. Oktober 2022 eingereicht.

Das Verfahren wurde bis zum 31. August 2023 für Psychotherapeuten mit Patienten, die in den von den Überschwemmungen betroffenen Gebieten wohnen oder wohnhaft sind, neu eröffnet für:

  • Terminvergabe;
  • Einreichung;
  • Bestätigung der Sitzungen für den Zeitraum vom 8. Juni bis 31. August 2023.

Für die Anträge 2023 muss der neue Ministerialerlass abgewartet werden.

ANTRAGSTELLUNG

Für Anträge des Jahres 2022 stand der entsprechende Online-Dienst zur Verfügung, der über die Schaltfläche „Nutzen Sie den Dienst“ erreichbar war.

Eines dieser Instrumente ist für den Zugang zum Verfahren erforderlich:

  • SPID-Identität (mindestens Stufe 2);
  • CIE (elektronischer Personalausweis);
  • CNS (nationale Servicekarte).

Am Ende des für die Einreichung der Anträge 2022 festgelegten Zeitraums wurden die regionalen/provinziellen (für Trient und Bozen) Ranglisten für die Zuweisung der Leistung im Rahmen der Haushaltsmittel erstellt (Tabelle C im Anhang der Gesetzesverordnung 228/2021 - Art. 5 Absatz 6, interministerielles Dekret vom 31. Mai 2022), bei denen Folgendes berücksichtigt wird:

  • der ISEE-Wert;
  • bei gleichem ISEE-Wert der Eingang des Antrags.

Die nicht in Anspruch genommenen Mittel für 2022 werden ab dem 26. September 2023 unter Berücksichtigung der regionalen oder provinziellen Ranglisten neu zugewiesen (Mitteilung Nr. 3356 vom 26. September 2023).

Die Leistung wird nur einmal zugunsten des antragstellenden Bürgers anerkannt. 

Wenn dem Antrag stattgegeben wird:

  • wird ein Beitrag in Höhe von bis zu 50 Euro pro Psychotherapiesitzung zuerkannt und bis zum Erreichen des zugewiesenen Höchstbetrags gemäß den folgenden ISEE-Limits ausgezahlt:
    • bei einem ISEE-Wert von weniger als 15.000 Euro wird der Betrag der Leistung, maximal 50 Euro pro Sitzung, ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 600 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist;
    • bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000 und 30.000 Euro wird der Betrag der Leistung, maximal 50 Euro pro Sitzung, ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 400 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist;
    • bei einem ISEE-Wert von mehr als 30.000 und nicht mehr als 50.000 Euro wird der Betrag der Leistung, maximal 50 Euro pro Sitzung, ausgezahlt, bis der Höchstbetrag von 200 Euro für jeden Begünstigten erreicht ist;
  • wird Folgendes mitgeteilt:
    • die Höhe des Beitrags;
    • der damit verbundene eindeutige Code, der dem Psychologen, bei dem die Psychotherapiesitzung stattfindet, ausgehändigt werden muss. 

Der Beitrag und der eindeutige Code müssen innerhalb von 180 Tagen nach Annahme des Antrags verwendet werden. 

Nach Ablauf dieser Frist wird der eindeutige Code storniert.

Weitere Informationen

Der „Beitrag zur Deckung der Kosten für Psychotherapie-Sitzungen“ wurde durch die gesetzesvertretende Verordnung Nr. 228 vom 30. Dezember 2021 eingeführt, die mit Änderungen durch Artikel 1-quater Absatz 3 des Gesetzes Nr. 15 vom 25. Februar 2022 umgewandelt wurde.

Die Durchführungsbestimmungen für das Jahr 2022 wurden mit dem interministeriellen Dekret vom 31. Mai 2022 erlassen, das vom Gesundheitsminister zusammen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen erlassen und im Amtsblatt - Allgemeine Reihe Nr. 148 vom 27. Juni 2022 veröffentlicht wurde.

Das Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 (Haushaltsgesetz 2023) hat den Psychologenbonus zu einer strukturellen Maßnahme gemacht, wobei folgende Mittel zur Verfügung gestellt wurden:

  • 5 Millionen Euro für 2023; 
  • 8 Millionen Euro ab 2024. 

Für 2023 ist es notwendig, die Veröffentlichung des neuen Durchführungsdekrets und des INPS-Rundschreibens mit den operativen Anweisungen abzuwarten.