NOMECOGNOME
Der Dienst ermöglicht es, einen Beitrag für die Teilnahme an einem zertifizierten Kurs im Ausland in der Sprache des Gastlandes für Kinder und Waisen von Mitgliedern der Einheitskasse und der Verwaltung "Fondo IPOST" zu beantragen.
Spezifisch für
Kinder oder Waisen und ihnen gleichgestellte Personen von Arbeitnehmern und Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen angeschlossen sind, Rentner, die der Verwaltung der öffentlich Bediensteten angehören und Versicherte der Verwaltung "Fondo IPOST"

Veröffentlichung: 16 Januar 2018 Letzte Aktualisierung: 15 Mai 2023

Um was es geht

Es handelt sich um einen Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für die Teilnahme an einem Sprachkurs in einem der Gastländer.

Am Ende des Kurses stellt die Zertifizierungsstelle eine Bescheinigung über das Sprachniveau B2, C1 oder C2 auf der Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen -GER  (Common European Framework of Reference for languages – CEFR) aus.

Zielgruppe

Die Ausschreibung „Sprachkurs im Ausland“ ist für Kinder oder Waisen und Gleichgestellten von:

  • Beschäftigten und Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen versichert sind;
  • Rentnern, die der Verwaltung der öffentlich Bediensteten angehören;
  • Personen, die bei der Verwaltung „Fondo IPOST“ versichert sind.

Funktionsweise

Der Kurs muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • eine Mindestdauer von drei Wochen und eine Höchstdauer von fünf Wochen;
  • eine Anwesenheitspflicht von mindestens 20 Stunden (je 60 Minuten) pro Woche;
  • er muss in den Monaten Juni, Juli und August in dem Land stattfinden, in dem die Amtssprache die Kurssprache ist.

Am Ende des Kurses wird die Prüfung zur Anerkennung der Zertifizierung des Kenntnisstands auf Niveau B2, C1, C2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) seitens der zuständigen Zertifizierungsstellen absolviert.

Der Beitrag wird als Prozentsatz der folgenden entstandenen Kosten gezahlt:

  • für den Kurs; 
  • für Kost und Logis;
  • für die Reise. 

Der Rückerstattungsanteil, der unter Berücksichtigung des ISEE-Werts des zugehörigen Familienhaushalts festgelegt wird, wird entweder am Betrag der tatsächlich aufgewandten Kosten oder am maximalen erstattungsfähigen Betrag berechnet, je nachdem, welcher Betrag geringer ist (siehe nachfolgendes Beispiel).

 

Beispiel:

AusgabenpostenMaximaler erstattungsfähiger BetragTatsächlich aufgewandte Kosten% anerkannt auf der Grundlage der ISEE

50%

100%

  Kurs

300

280

140

280

  Kost und Logis

 

400

600

200

400

  Reise

 

400

450

200

400

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Schüler das zweite, dritte, vierte oder fünfte Jahr einer Schule der Sekundarstufe II besuchen.

Der Beitrag ist unvereinbar mit: 

  • den Vorteilen des ITACA-Programms;
  • den Vorteilen des Programms Estate INPSieme

Nimmt der Schüler bereits einen dieser zwei Zuschüsse in Anspruch, wird er aus den Ranglisten für Studienaufenthalte im Ausland gestrichen.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSSTELLUNG

Die Fristen sind in der Ausschreibung angegeben.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss ausschließlich online über den eigens dafür eingerichteten Dienst eingereicht werden.

Bevor der Antrag ausgefüllt und übermittelt wird, sollte sichergestellt werden,
dass:

  • der Antragsteller in der Datenbank der INPS eingetragen ist;
  • der eigene PC korrekt konfiguriert ist.

In den folgenden Fällen werden einige Personen, obwohl sie anspruchsberechtigt sind, vom System nicht erkannt:

  • da sie keine institutionelle Beziehung zur Verwaltung der öffentlich Bediensteten des INPS haben;
  • weil sie nicht als Antragsteller eingestuft werden können (überlebender Elternteil eines Kindes eines Mitglieds oder Rentners, Vormund eines Kindes eines Mitglieds oder Rentners oder minderjähriger Schüler). 

In diesem Fall muss das Formular für den Antrag auf Eintragung in der Datenbank ausgefüllt werden, das direkt bei der auf der Grundlage des Wohnsitzes des jugendlichen Begünstigten bei der zuständigen INPS-Stelle abzugeben ist.

Alternativ kann das Formular wie folgt übermittelt werden:

  • per zertifizierter E-Mail (PEC)l;
  • per normaler E-Mail unter Beifügung einer Kopie eines Ausweises;
  • per Einschreiben mit Rückschein unter Beifügung einer Kopie eines Ausweises;
  • per Fax unter Beifügung einer Kopie eines Ausweises.

Adressen, Faxnummern und E-Mail-Adressen stehen unter Kontakte zur Verfügung.

Nach der Veröffentlichung der Ranglisten der mit Vorbehalt zugelassenen Anträge muss der Antragsteller im zugangsbeschränkten Bereich der Website, über den entsprechenden Dienst, ein Dokument hochladen, das die Anmeldung zu einem Kurs mit den von der Ausschreibung vorgesehenen Eigenschaften bestätigt.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.