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Solidaritätsonds Luftverkehr: Pflichterklärungen für Begünstige

Der Dienst ermöglicht die Einholung und die Einsicht in die Pflichterklärung der Begünstigten des Sonderfonds für Beschäftigte in der Luftfahrt. Er richtet sich an die Begünstigten des Fonds und an die Patronatsstellen, die die Erklärungen im Namen des Begünstigten übermitteln können.
Adressiert an:
Kategorien
Angestellte in der Privatwirtschaft- Patronatsstellen- Seefahrer, Fischer und der Luftverkehrssektor
Kasse der Zugehörigkeit
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Alter
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Der Dienst ist auch präsent in

Veröffentlichung: 16 April 2019 Letzte Aktualisierung: 11 Februar 2020

Um was es geht 

Der Dienst ermöglicht die elektronische Erfassung und Abfrage der Pflichterklärungen für Begünstige des Solidaritätsfonds Luftverkehr (Solidaritätsfonds für den Luftverkehrs- und Flughafensektor). 

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an die Begünstigten des Sonderfond für Beschäftigte in der Luftfahrt und an die Patronatsstellen, die die Erklärungen im Namen des Begünstigten oder direkt vom Begünstigten abgeben können. 

Funktionsweise

Nach dem Zugang zum Dienst können die Pflichterklärungen SR83 und SR85, die die vom Fonds erbrachten Leistungen betreffen, mit den eigenen Zugangsdaten an das Institut übermittelt werden. 

Die Selbstbescheinigung neuer Erwerbstätigkeit (Formular SR83) ist relevant für den Verfall der Hauptleistungen der Maßnahme der Außerordentlichen Lohnausgleichskasse (CIGS), Mobilität, ASpI, NASpI, mit entsprechender ergänzender Leistung, sowie für die dauerhafte Integration für Arbeitnehmer im Luftverkehrs- oder Flughafensektor. 

Die im Formular SR85 enthaltene Selbstbescheinigung wirkt sich dagegen auf die Aussetzung der öffentlichen Referenzleistung sowie auf die ergänzende Leistung des Sonderfonds für Beschäftigte in der Luftfahrt aus. 

Durch den Dienst ist es auch möglich, die bereits eingereichten Mitteilungen einzusehen und die verschiedenen Dokumente zu verwalten.