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Auszahlung eines Anteils der TFR-Abfindung (Artikel 43-bis der gesetzesvertretenden Verordnung 109/2018)

Der Dienst ermöglicht es, einen Antrag auf direkte Auszahlung der während der Inanspruchnahme der Leistung aufgelaufenen Anteile der TFR-Abfindung an die Arbeitnehmer zu stellen. Er richtet sich an die Verantwortlichen der Insolvenzverfahren.
Adressiert an:
Kategorien
Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 17 April 2023

Um was es geht

Der Dienst ermöglicht es den Insolvenzverwaltern und außerordentlichen Kommissaren von Unternehmen, die gemäß Artikel 44 des Gesetzesdekrets Nr. 109 vom 28. September 2018 zur Inanspruchnahme der Außerordentlichen Lohnausgleichskasse (CIGS) ermächtigt sind, den Antrag auf direkte Abrechnung der während der Inanspruchnahme der Leistungen aufgelaufenen Anteile an der TFR-Abfindung an die Arbeitnehmer zu stellen.

Zielgruppe

Die Verantwortlichen der Insolvenzverfahren.

Funktionsweise

Unternehmen, die sich Konkurs oder in außerordentlicher Verwaltung befinden und die gemäß Artikel 44 der gesetzesvertretenden Verordnung 109/2019 zur Inanspruchnahme der außerordentlichen Lohnausgleichskasse (CIGS) berechtigt sind und für die auch die Anwendung der Freistellungsmaßnahmen gemäß Artikel 43-bis der genannten Verordnung vorgesehen ist, müssen am Ende des genehmigten Zeitraums bei den Arbeitnehmern die direkte Auszahlung der während der Inanspruchnahme der CIGS aufgelaufenen Anteile an der TFR-Abfindung beantragen.

Der zur Auszahlung beantragte Betrag darf die in der Genehmigung der Maßnahme angegebene Schätzung nicht überschreiten.

Vor dem Absenden des Antrags auf Direktzahlung müssen die Unternehmen die Anwendung der Freistellungsmaßnahmen gemäß den Angaben in der Nachricht Nr. 1400 vom 29. März 2022 erhalten haben.

Der Antrag muss über den Online-Dienst „In CIGS aufgelaufene TFR-Abfindung (Artikel 43-bis gesetzesvertretende Verordnung 109/2018 - Onlineantrag“ eingereicht werden.

Wenn die Anzahl der Arbeitnehmer groß ist, ist es vorzuziehen, auf den Massenversandmodusper XML-Datei zurückzugreifen und den Online-Dienst „In CIGS aufgelaufene TFR-Abfindung (Artikel 43-bis gesetzesvertretender Verordnung 109/2018 - XML-Antrag)“ zu nutzen.

Beide Online-Dienste (Einzelversand und Massenversand per XML-Datei) sind auf dieser Seite im Abschnitt „Nutzen Sie den Dienst“ verfügbar.

Technische Anweisungen zur Erstellung von XML-Dateien für Massenanfragen

Die technischen Informationen sind in der beiliegenden Dokumentation aufgeführt:

  • Leitfaden (PDF 308KB): Leitfaden mit Angabe des Verlaufs und Beschreibung der entsprechenden Informationen;
  • XML-Schema-Definitionsdatei (xsd 25,2 KB): XSD-Datei zur Definition des XML-Schemas.

Vor dem Versand von XML-Dateien wird Folgendes empfohlen:

  • Durchführung einer Validierung der Datei in Bezug auf die XSD-Definitionsdatei, um im Voraus zu überprüfen, ob blockierende Fehler wegen Fehler in der Syntax vorhanden sind und dazu führen würden, dass die Datei verworfen wird;
  • Überprüfung der Qualität der in den XML-Dateien enthaltenen Daten, um Anforderungen an die Integration von Dokumenten zu vermeiden.

Der Online-Dienst „In CIGS aufgelaufene TFR-Abfindung (Artikel 43-bis gesetzesvertretender Verordnung 109/2018) - XML-Antrag“ ermöglicht außerdem die Abfrage der Verarbeitungsergebnisse der gesendeten XML-Dateien innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung der einzelnen Dateien.

Die im XML-Format übermittelten und korrekt erfassten Erklärungen können zusammen mit den entsprechenden Protokollen vom Standarddienst „In CIGS aufgelaufene TFR-Abfindung (Artikel 43-bis gesetzesvertretender Verordnung 109/2018) - Online-Antrag“ in den entsprechenden Funktionen eingesehen werden, die für die Konsultation der von allen Standard- und XML-Einreichungskanälen erfassten Anträge vorgesehen sind.

Sie können technische Fragen in Bezug auf das Ausfüllen von XML-Dateien oder die Verwaltung von Ergebnisdateien, die durch das Erfassungsverfahren erzeugt werden, stellen, indem Sie an das institutionelle Postfach Info.FondoGaranzia@inps.it..