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Aufenthalt in einem der "Case del Maestro" (Häuser für Lehrer) für Mitglieder der "Gestione Assistenza Magistrale“

Von INPS durchgeführte Ausschreibungen für Aufenthalte in den "Case del Maestro". Die Teilnahme richtet sich an Mitglieder der "Gestione Assistenza Magistrale", in der ISEE berücksichtigte Ehepartner und Familienangehörige, Witwer/n und minderjährige Waisen verstorbener Mitglieder.
Adressiert an:
Kategorien
Rentner- Familienangehörige- Öffentlich Bedienstete
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017

Um was es geht

Das INPS veröffentlicht jedes Jahr drei Ausschreibungen für badeklimatische Aufenthalte in den Case del Maestro im Besitz des Instituts.

Zielgruppe

An den Ausschreibungen können sich folgende Personengruppen beteiligen:

  • die Mitglieder der „Gestione Assistenza Magistrale“ im Dienst oder im Ruhestand (unbefristet beschäftigte Lehrer staatlicher Kindergärten und Grundschulen, Schulleiter (vormals didaktische Leiter), die derzeitigen Direktoren der allgemeinen und administrativen Dienste aus dem Gesetz 1213/1967, die in jedem Fall dem ENAM-Einbehalt unterliegen, und die Lehrer der katholischen Religion, die in Kindergärten und Grundschule tätig sind und dem ENAM-Einbehalt unterliegen);
  • ihre Ehegatten und im ISEE-Formular berücksichtigte Familienmitgliedern;
  • Witwer/Witwen und minderjährige Waisen verstorbener Mitglieder.

Funktionsweise

BEGINN UND DAUER

Das Datum des Beginns, die Dauer und die Zielorte der Aufenthalte werden in den Ausschreibungen angegeben, die im Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit zu finden sind.

HÖHE DER LEISTUNG

Die Aufenthalte werden vom Fonds der "Gestione Assistenza Magistrale" durch einen monatlichen Beitrag von 0,80% des Bruttogehalts der Mitglieder finanziert und sehen Vollpension und Zusatzdiensten vor.

Die Merkmale der Aufenthalte, die erbrachten Dienstleistungen und die Gestaltung der Aufenthalte sind in den "Aufenthaltskarten" beschrieben, die im Katalog der im Abschnitt über die Ausschreibung verfügbaren Angebote veröffentlicht sind.

VERWIRKUNG

Das Versäumnis, innerhalb der vom INPS mitgeteilten Fristen und Modalitäten mindestens eine bevorzugte Einrichtung anzugeben, führt zum Verzicht auf die Zuweisung des Aufenthalts und zum Ausschluss von etwaigen nachträglichen Zuweisungen.

Im Falle einer Nichtzahlung des für den Aufenthalt vorgesehenen Beitrags innerhalb der vom INPS nach Veröffentlichung der Rangliste der Ausschreibung mitgeteilten Fristen wird die Reservierung storniert.

Teilnehmer, die nicht im Antrag erwähnt sind, werden nicht zum Aufenthalt zugelassen.

Wenn das System bei der Prüfung des Antrags die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Einheitliche Ersatzerklärung (DSU) nicht findet, wird der Antrag an das Ende der Rangliste gestellt und der Beitrag des Pro-Kopf-Beteiligungsanteils entspricht dem Betrag, der im letzten Bereich der in der Ausschreibung enthaltenen Tabelle vorgesehen ist.

In diesem Fall wird der mögliche Zustand der Behinderung, sowohl des Begünstigten als auch anderer Personen des Haushalts, nicht berücksichtigt. Der Begünstigte ist die einzige Person, die zum Aufenthalt zugelassen wird.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN In den Ausschreibungen werden von Fall zu Fall die Anforderungen und die Kriterien für die Bestimmung der Rangliste der Teilnahme angegeben.

Alle Gäste beteiligen sich an den Ausgaben mit einem Beitrag, der je nach ISEE-Gruppe des Antragstellers und der Anzahl der Teilnehmer variiert. Der geschuldete Anteil muss auf die Weise gezahlt werden, die im MyINPS-Bereich im Falle der Zuweisung der Leistung bekanntgegeben wird.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Frist gestellt werden und zum Ausfüllen des Antrags muss die Person in die Datenbank als "Antragsteller" der Leistung eingetragen werden. Der Antragsteller könnte in der Tat eine andere Person sein (zum Beispiel der Witwer, die Witwe, der andere Elternteil oder der Vormund eines Minderjährigen) als der Anspruchsberechtigte, dessen personenbezogene Daten das INPS bereits besitzt, und muss vor allem einen Antrag auf Eintragung in die Datenbank gemäß den in der Ausschreibung angegebenen Verfahren stellen.

Nach der Anmeldung erscheint im zugangsbeschränkten Bereich des entsprechenden Dienstes das Verfahren „ENAM-Aufenthalte - Antrag“ zum Ausfüllen und Einreichen des Antrags auf Teilnahme an der Ausschreibung.

Während des Ausfüllens des Antrags müssen im Abschnitt "Andere Teilnehmer des Aufenthalts" alle teilnehmenden Familienmitglieder eingetragen werden, da dies später nicht mehr möglich ist.

Der Gewinner der Ausschreibung muss die bevorzugte Unterkunft über das Online-Verfahren "Wahl der Urlaubspräferenzen" auswählen, das maximal fünf verschiedene Aufenthaltspakete (Orte mit einem einzigen Turnus) umfasst. Sobald die Präferenz angegeben ist, teilt das INPS dem Gewinner über den Abschnitt der Ausschreibung per SMS oder E-Mail die Aufnahme in die Struktur und die Frist für die Zahlung des fälligen Beitrags mit, einschließlich der Angaben zur Zahlung und des Betrags.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag auf Aufenthalt muss online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.

Auf die von INPS angebotenen Dienste kann mit einem der folgenden derzeit akzeptierten alternativen Authentifizierungssysteme zugegriffen werden, die wie folgt lauten:

  • öffentliches System für die digitale Identität (SPID, Sistema Pubblico di Identità Digitale);
  • elektronischer Personalausweis (CIE, Carta d‘Identità Elettronica);
  • nationale Servicekarte (CNS, Carta Nazionale dei Servizi).

Alternativ und nur bei technischen Problemen mit dem Online-Dienst kann der Antrag gestellt werden:

 über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.