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Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
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Veröffentlichung: 1 Juni 2023
Um was es geht
Der Dienst dient der Einreichung von Anträgen auf eine gesundheitliche und rechtsmedizinische Untersuchung für öffentlich Bedienstete.
Zielgruppe
Anträge stellen können:
- Behörden;
- öffentliche Verwaltungen;
- Arbeitgeber, deren Mitarbeiter in der ausschließlichen Verwaltung oder im Ruhestandsfonds Poste eingeschrieben sind.
Funktionsweise
Ab dem 1. Juni 2023 werden die ärztlichen Prüfungsausschüsse des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen aufgehoben (Gesetzesdekret Nr. 73 vom 21. Juni 2022, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 122 vom 4. August 2022).
Ab dem gleichen Datum werden die von den Ausschüssen ausgeführten Funktionen an das INPS übertragen.
Anträge auf Feststellung der gesundheitlichen Eignung, Untauglichkeit und Erwerbsunfähigkeit sind daher beim INPS einzureichen, einschließlich der Anträge auf:
- Gesundheitsuntersuchungen von Familienangehörigen als Hinterbliebene, die Anspruch auf eine indirekte Rente oder eine Hinterbliebenenrente haben;
- Gewährung einer angemessenen Entschädigung und Rückerstattung der Kosten für den Aufenthalt aufgrund von Krankheiten, die aus dienstlichen Gründen entstanden sind, zugunsten der Mitarbeiter der örtlichen Polizei.
Es müssen auch Anträge auf rechtsmedizinische Untersuchung gestellt werden bezüglich:
- Bürgern, die Anspruch auf Kriegsrentenleistungen haben:
- direkter Art;
- indirekter Art;
- Hinterbliebenenrente;
- Zusatzleistungen;
- Familienangehörigen als Hinterbliebene, die Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben, die ehemaligen Deportierten in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern gewährt wird;
- Familienangehörigen als Hinterbliebene, die Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben, die antifaschistischen und rassistischen politischen Verfolgten gewährt wird;
- Familienangehörigen als Hinterbliebene, die Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben, die mit militärischen Auszeichnungen verbunden sind.
Antrag
Anträge auf gesundheitliche und rechtsmedizinische Untersuchung können ausschließlich auf elektronischem Wege über den Online-Dienst gestellt werden.
Um auf den Online-Dienst zugreifen zu können, muss zunächst die Freischaltung beantragt werden, mittels Ausfüllen und Unterzeichnen des Formulars AA14.
Das Formular muss dann über die zertifizierte E-Mail (PEC) des Arbeitgebers an die örtlich zuständige INPS-Stelle gesendet werden.