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ASL- Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
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Veröffentlichung: 12 Mai 2021 Letzte Aktualisierung: 12 April 2023
Um was es geht
Das INPS bietet den Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen mit einer jährlichen Ausschreibung einen kostenlosen Screening-Dienst zur Vorbeugung und Früherkennung von:
- Hautkrebs;
- Tumoren des männlichen Genitaltrakts;
- Tumoren des weiblichen Genitaltrakts.
Mit einer weiteren jährlichen Ausschreibung bietet das Institut auch einen Screening-Dienst zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen an.
Die Screenings können in den Einrichtungen durchgeführt werden, die beim Institut über das Akkreditierungsverfahren akkreditiert sind.
Zielgruppe
Alle im Gesundheitswesen tätigen Einrichtungen sind zu den Akkreditierungsverfahren zugelassen:
- medizinische Zentren;
- polyfachärztliche Praxen;
- Analyselabors.
Diese Einrichtungen sind auch in aggregierter Form akkreditierbar, sofern sie mit den Instrumenten und dem medizinischen Fachpersonal ausgestattet sind, um innerhalb der einzelnen Struktur die folgenden Dienstleistungen zu erbringen:
- die drei Arten von Dienstleistungen, die in der Bekanntmachung der Akkreditierung für Screening, Vorbeugung und Früherkennung von Krebserkrankungen vorgesehen sind, die auf der Website veröffentlich wird;
- Leistungen, die in der Akkreditierungsbekanntmachung für das Screening auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorgesehen sind.
Die Leistungen können auch über ausgestattete mobile Stationen erbracht werden.
Funktionsweise
Die betroffenen Unternehmen können auf den Dienst zugreifen und den Antrag auf Akkreditierung stellen, indem sie die vorgesehenen Erklärungen abgeben, wenn:
- sie die in der Akkreditierungsbekanntmachung festgelegten
Anforderungen erfüllen; - sie sich zu den Telematikdiensten mit den
in der gleichen Bekanntmachung angegebenen Modalitäten registriert haben.
Nach dem Zugriff auf den Dienst können Sie wählen, ob Sie sich für Folgendes akkreditieren möchten:
- Krebs-Screening;
- Herz-Kreislauf-Screening;
- beides.
Antrag
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag ist innerhalb der in der Akkreditierungsbekanntmachung angegebenen Frist einzureichen, die im Bereich Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit veröffentlicht ist.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag kann über den Online-Dienst gestellt werden, indem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.