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Vereinbarte Dienste (Regionen und autonome Provinzen)

Der Dienst ermöglicht es öffentlichen Behörden, Zahlungsanträge für die Gewährung von Zuschüssen und Praktika und anderen Entschädigungen zu stellen und die eingesetzten Ressourcen durch die Bereitstellung aktualisierter Berichte zu überwachen.

Adressiert an:
Kategorien
Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 13 Februar 2023 Letzte Aktualisierung: 16 Mai 2023

Um was es geht

Der Dienst ermöglicht den Behörden:

  • die Übermittlung von Zahlungsanträgen für die Gewährung von Zuschüssen, Praktika und anderen Entschädigungen;
  • die Überwachung der eingesetzten Ressourcen unter Bereitstellung aktualisierter Berichte.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an Regionen, autonome Provinzen und andere öffentliche Behörden.

Funktionsweise

Die vertragsgebundenen Behörden können dem INPS Zahlungsanträge übermitteln zur Auszahlung von:

  • Zuschüssen;
  • Praktika;
  • anderen Entschädigungen.

Das Institut:

  • führt die erforderlichen Überprüfungen durch, auch durch Abfrage anderer Datenbanken;
  • führt die Validierung des Antrags durch;
  • nimmt die Auszahlung der Leistung vor.

Der Dienst ermöglicht die Anzeige:

  • der eingereichten Anfragen;
  • des Bearbeitungsstatus;
  • der erfolgten Zahlung;
  • der für jede Leistung zugewiesenen Beträge;
  • der genehmigten, validierten, abgelehnten Beträge;
  • der nach Bezugsjahr gefilterten Informationen - sowohl unter Berücksichtigung des Zahlungszeitpunkts als auch der zeitlichen Zugehörigkeit;
  • der verbleibenden Verfügbarkeit - im Vergleich zu den genehmigten Ressourcen und/oder den insgesamt zugewiesenen Ressourcen.