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Unterstützung für Ausbildung und Arbeit (SFL)

Der Dienst ermöglicht die Einreichung des SFL-Antrags bei einzelnen Familienmitgliedern, die bestimmte wirtschaftliche, staatsbürgerliche und wohnsitzbezogene Anforderungen erfüllen.
Adressiert an:
Kategorien
Bürger- Unbeschäftigte, arbeitslose und freigestellte Arbeitnehmer- Patronatsstellen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 31 August 2023 Letzte Aktualisierung: 1 September 2023

Um was es geht

Die Unterstützung für Ausbildung und Arbeit (SFL) ist eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung durch die Teilnahme an Projekten mit Fokus auf:

  • Ausbildung und Begleitung am Arbeitsplatz;
  • Qualifikation und Umschulung;
  • im Zusammenhang mit Aktivierungsmaßnahmen, wie auch immer sie genannt werden;
  • die für die Gemeinschaft nützlich sind;
  • im Zusammenhang mit dem zivilen Universaldienst.

Die Unterstützung für Bildung und Arbeit (SFL) ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Aktivierung von Menschen, die von sozialer und beruflicher Ausgrenzung bedroht sind, in der Arbeitswelt zu fördern, indem sie an Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Umschulungsprojekten, Orientierungs-, Arbeitsbegleitungs- und Aktivierungsmaßnahmen sowie an Projekten, die der Gemeinschaft von Nutzen sind, bzw. dem universellen Zivildienst teilnehmen.

Die SFL ist insbesondere für einzelne Haushaltsmitglieder zwischen 18 und 59 Jahren mit einem Familien-ISEE-Wert von nicht mehr als 6.000 Euro pro Jahr bestimmt, in dem sich keine Minderjährigen, über 60-Jährigen, Menschen mit Behinderungen oder Personen mit Benachteiligungen befinden, die von den Sozial- und Gesundheitsdiensten übernommen werden.

Die SFL sieht die Zahlung einer Entschädigung für die Teilnahme an den Aktivierungsmaßnahmen vor, die von der tatsächlichen Teilnahme an den oben genannten Aktivitäten abhängt.

Der Zugang zu der Maßnahme beinhaltet in der Tat eine eindeutige Verpflichtung, an den Initiativen zur Aktivierung der Arbeit teilzunehmen und Stellenangebote anzunehmen, die die in den gleichen Rechtsvorschriften angegebenen Merkmale aufweisen. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller nach Einreichung des Antrags oder nach dem positiven Ergebnis der Untersuchung auf das Portal des Informationssystems für soziale Eingliederung (SIISL) zugreifen, um den digitalen Aktivierungspakt (PAD) auszufüllen, in dem er neben der Bestätigung der sofortigen Bereitschaft zur Ausübung einer Arbeitstätigkeit und der Teilnahme an Aktivierungsmaßnahmen mindestens drei Arbeitsagenturen oder für die Vermittlungstätigkeit autorisierte Stellen angeben muss, die kontaktiert werden, um Stellenangebote zu erhalten, die seinem beruflichen Profil entsprechen. 

Nach der Unterzeichnung des PAD wird der Antragsteller bei den Arbeitsämtern vorgeladen, um den personalisierten Dienstpakt zu unterzeichnen. Im Pakt wird der zu beschreitende Weg festgelegt, und über das SIISL kann der Interessent Arbeitsangebote, Dienstleistungen zur Orientierung und Begleitung der Arbeit und Aktivierungsmaßnahmen oder spezifische Ausbildungsprogramme, Orientierungs- und Ausbildungspraktika und Projekte, die für die Gemeinschaft nützlich sind, selbstständig erhalten oder identifizieren.

Zielgruppe

Die Unterstützung für Ausbildung und Arbeit richtet sich an einzelne Haushaltsmitglieder:

  • im Alter zwischen 18 und 59 Jahren;
  • die bestimmte Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts-, Wohnsitz- und wirtschaftliche Anforderungen erfüllen. 

Funktionsweise

Die Unterstützung für Ausbildung und Arbeit wird durch die Verordnung „Arbeit“ (gesetzesvertretende Verordnung Nr. 48 vom 4. Mai 2023, mit Änderungen in das Gesetz Nr. 85 vom 3. Juli 2023 umgewandelt) ab dem 1. September 2023 eingerichtet.

Um die Maßnahme in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragsteller:

  • den Antrag auf SFL beim INPS auf telematischem Wege einreichen;
  • sich beim Informationssystem für soziale Eingliederung (SIISL) anmelden, die IT-Plattform, die gedacht ist für:
    • die Erleichterung der Arbeitssuche;
    • die Ermittlung der Bildungsaktivitäten, die für die Qualifizierung/Umschulung der Begünstigten am nützlichsten sind. 
  • den digitalen Aktivierungspakt (PAD) nach erfolgreicher Prüfung des Antrags unterzeichnen
  • den personalisierten Dienstpakt unterzeichnen
  • an einem Kurs oder einer anderen Aktivierungsinitiative teilnehmen

Im Antrag muss der Antragsteller:

  • die Erklärung über die sofortige Bereitschaft zur Ausübung einer Arbeitstätigkeit und zur Teilnahme an einer Aktivierungsmaßnahme (DID) abgeben;
  • die Einschreibung in Bildungswegen für Erwachsene der ersten Stufe oder in jedem Fall zur Erfüllung der Schulpflicht (bei Personen zwischen 18 und 29 Jahren, die die Schulpflicht nicht erfüllt haben) nachweisen;
  • die Einwilligung zur Übermittlung der Daten im Zusammenhang mit dem Antrag an die Arbeitsämter, die Arbeitsagenturen und an die zur Vermittlungstätigkeit ermächtigten Stellen sowie an die bei den Arbeitsvermittlungsdiensten akkreditierten Personen erteilen.

Das INPS überprüft das Vorliegen der Anforderungen anhand der in seinen Datenbanken verfügbaren oder von anderen öffentlichen Verwaltungen bereitgestellten Informationen.

Nach erfolgreicher Überprüfung der Anforderungen muss der Antragsteller über die SIISL-Plattform den digitalen Aktivierungspakt unter Angabe von mindestens drei Arbeitsagenturen angeben, die er zu kontaktieren hat.

Nach der Unterzeichnung des digitalen Aktivierungspakts wird dem Antrag stattgegeben und der Antragsteller wird von der Arbeitsagentur vorgeladen, um den personalisierten Dienstpakt zu unterzeichnen.

Die Einladung kann gemäß den von den Regionen territorial festgelegten organisatorischen Modalitäten und unter Verwendung der zu diesem Zweck von den Begünstigten im Rahmen des digitalen Aktivierungspakts bereitgestellten Kontakte auf folgendem Weg erfolgen:

  • SMS;
  • E-Mail.

Nach der Unterzeichnung des personalisierten Dienstpakts kann der Antragsteller über das SIISL selbstständig Stellenangebote erhalten oder ausfindig machen oder sich an Beratungs- und Begleitdiensten beteiligen oder an Schulungs- oder Begleitprogrammen teilnehmen, wie oben angegeben. 

HÖHE DER LEISTUNG

Die Unterstützung für Ausbildung und Arbeit sieht als Entgelt für die Teilnahme an Aktivierungsmaßnahmen einen wirtschaftlichen Vorteil von 350 Euro pro Monat vor. Der Betrag wird für die Dauer des Kurses oder einer anderen Aktivierungsmaßnahme innerhalb von maximal 12 Monaten per monatlicher Überweisung durch das INPS ausgezahlt.

Die Leistung ist unter Androhung des Verfalls von der tatsächlichen Teilnahme an Ausbildungsaktivitäten oder anderen Aktivierungsinitiativen abhängig.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Für den Zugang zur Leistung müssen während der gesamten Dauer die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Wohnsitzvoraussetzungen

Der Antragsteller muss:

  • italienischer Staatsbürger oder Staatsbürger eines anderen Landes der Europäischen Union sein;
  • Familienangehöriger eines italienischen oder EU-Bürgers und Inhaber des Aufenthaltsrechts, auch unbefristeter Natur, sein;
  • Staatsangehöriger eines Drittlandes sein, der eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für die EU besitzt;
  • Inhaber des internationalen Schutzstatus gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 251 vom 19. November 2007 oder Staatenloser mit einer ähnlichen Erlaubnis sein.

Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags seit mindestens fünf Jahren in Italien ansässig sein, davon die letzten zwei auf fortlaufender Basis.

Das Wohnsitzerfordernis muss während der gesamten Dauer der Inanspruchnahme der Leistung bestehen bleiben.

Wirtschaftliche Voraussetzungen

Die folgenden wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:

  • ein gültiger ISEE-Familien-Wert von höchstens 6.000 Euro pro Jahr;
  • der Wert des Haushaltseinkommens unter einem Schwellenwert von 6.000 Euro pro Jahr, multipliziert mit dem entsprechenden Parameter der Äquivalenzskala für ISEE-Zwecke;
  • Immobilienvermögen in Italien und im Ausland (wie für ISEE-Zwecke definiert) von nicht mehr als 30.000 Euro, mit Ausnahme des eigenen Wohnhauses mit einem IMU-Wert von nicht mehr als 150.000 Euro;
  • bewegliches Vermögen (wie für ISEE-Zwecke definiert: Einlagen, Girokonten usw., vor Abzug von Freibeträgen) von weniger als:
    • 6.000 Euro für Haushalte, die aus nur einer Person bestehen;
    • 8.000 Euro für Haushalte, die aus zwei Personen bestehen;
    • 10.000 Euro für Haushalte, die aus drei oder mehr Personen bestehen (der Schwellenwert wird um 1.000 Euro für jeden Minderjährigen ab dem dritten erhöht).

Diese Obergrenzen werden um folgende Beträge erhöht:

  • 5.000 Euro für jede Person mit Behinderungen;
  • 7.500 Euro für jede Person mit schweren Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit im Haushalt;
  • im Haushalt darf keine Person leben, die das Eigentum, gleich aus welchem Grund oder in voller Verfügbarkeit besitzt von:
    • Fahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 1600 cm3 oder Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3, die erstmals in den 36 Monaten vor dem Antrag zugelassen wurden, mit Ausnahme von Fahrzeugen und Motorrädern, für die ein Steuervorteil für Menschen mit Behinderungen gewährt wird;
    • Schiffen oder Sportbooten sowie Flugzeugen jeder Art. 

Weitere Anforderungen sind:

  • Der Antragsteller darf sich nicht in Untersuchungshaft befinden und keine endgültigen Verurteilungen oder Verurteilungen gemäß Art. 444 der Strafprozessordnung haben, die in den zehn Jahren vor dem Antrag ergangen sind;
  • Der Antragsteller darf nicht aufgrund freiwilligen Rücktritts arbeitslos sein, was für einen Zeitraum von 12 Monaten ab der Kündigungen gilt, mit Ausnahme der Kündigung aus wichtigem Grund sowie der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
  • Die Maßnahme ist mit der unselbständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit vereinbar, sofern das erzielte Einkommen die Schwellenwerte für den Zugang zur Maßnahme nicht überschreitet; daher müssen alle Arbeitsverhältnisse, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen und nicht vom ISEE für das gesamte Jahr erfasst wurden, sowie alle anderen Beschäftigungsänderungen, die während der Leistungserbringung auftreten, mitgeteilt werden;
  • Der Antragsteller muss das Recht und die Pflicht zur allgemeinen und beruflichen Bildung im Sinne der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 76 vom 15. April 2005 oder die entsprechende Befreiung erfüllen.

Meldepflichten

Der Begünstigte ist verpflichtet, folgende Änderungen mitzuteilen:

  • des Einkommens;
  • des unbeweglichen oder beweglichen Vermögens (einschließlich infolge einer Schenkung, Erbschaft oder eines Gewinns), aus dem die Überschreitung der jeweiligen Schwellenwerte resultiert oder resultieren könnte;
  • des Haushalts in Bezug auf die ISEE-Bescheinigung (in diesem Fall ist eine aktualisierte DSU vorzulegen, andernfalls verfällt die Leistung);
  • jede weitere Änderung in Bezug auf die Bedingungen und Anforderungen für den Zugang zu der Maßnahme und deren Beibehaltung, unter Androhung des Verfalls der Vergünstigung.

Empfänger der Eingliederungszulage (ADI), die Zugang zum SFL haben

Ab dem 1. Januar 2024 können auch Mitglieder von Familien, die die Eingliederungszulage (ADI) erhalten, Zugang zum SFL erhalten, die sich für die Teilnahme an den Einstiegswegen in die Arbeit entscheiden, obwohl sie nicht den Verpflichtungen gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzesdekrets Nr. 48/2023 (elterliche Verpflichtungen) unterliegen, sofern sie nicht auf der ADI-spezifischen Äquivalenzskala berechnet werden.

Unvereinbarkeit

Die Unterstützung für Ausbildung und Arbeit ist unvereinbar mit:

  • Bürgereinkommen;
  • Bürgerrente;
  • jedem anderen öffentlichen Instrument zur Eingliederung oder Einkommensunterstützung bei Arbeitslosigkeit.

Für weiterführende Informationen:

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag kann ab dem 1. September 2023 online beim INPS eingereicht werden:

  • direkt von der Website inps.it aus über das öffentliche System für die digitale Identität SPID (Sistema Pubblico di Identità Digital) mindestens der Stufe 2, Nationale Servicekarte CNS (Carta Nazionale dei Servizi) oder Elektronischer Personalausweis CIE (Carta di Identità Elettronica) im entsprechenden Abschnitt für das SFL;
  • über die Patronatsstellen gemäß dem Gesetz Nr. 152 vom 30. März 2001;
  • in einem CAF ab dem 1. Januar 2024.

Nutzer können das Tutorial (PDF 12,5 MB) mit allen Anweisungen herunterladen und direkt auf die SIISL-Plattform zugreifen. Die Betroffenen müssen sich auf der Plattform anmelden und den digitalen Aktivierungspakt (PAD) unterzeichnen, um den Antrag auszufüllen und einzureichen und somit den wirtschaftlichen Vorteil von 350 Euro zu erzielen.