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Einholen der vorausgefüllten DSU und ISEE-Beantragung

Wie kann man die vorausgefüllte DSU für Haushalte erwerben, die die Erklärung beim INPS einreichen?

Veröffentlichung: 29 Januar 2020 Letzte Aktualisierung: 21 Juli 2023

Um was es geht

Der Indikator der Einkommens- und Vermögenslage (ISEE) dient dazu, die wirtschaftliche Situation der Familien zu bewerten und zu vergleichen.

Um die ISEE-Bescheinigung zu erhalten, muss die Einheitliche Ersatzerklärung (DSU) vorgelegt werden.

Die vorausgefüllte Einheitliche Ersatzerklärung (DSU) enthält:

  • vom Nutzer gemeldete Daten;
  • vorausgefüllte Daten, die von der Agentur der Einnahmen und INPS zur Verfügung gestellt werden.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an Familien, die die DSU beim INPS einreichen.

Funktionsweise

Für den Erwerb der vorausgefüllten DSU ist Folgendes erforderlich:

  • Ausfüllen der grundlegenden Formulare. Es ist möglich, die Vorausfüllung der Daten zu beantragen, die in der letzten im ISEE-Informationssystem vorhandenen DSU enthalten sind (vorausgefüllte Daten);
  • Unterzeichnung der Selbsterklärung.

Der Nutzer erhält dann eine protokollierte Bestätigung der DSU-Beantragung, nicht aber den berechneten ISEE-Wert.

Um die DSU zu vervollständigen und den ISEE-Wert zu erhalten, ist Folgendes erforderlich:

  • die selbsterklärten Daten an das ISEE-Informationssystem zu senden;
  • die Genehmigung zum Vorausfüllen von allen volljährigen Mitgliedern des Haushalts durch den Zugriff auf das ISEE-Informationssystem mit den Zugangsdaten (SPID, CIE oder CNS) zu erhalten.

Die Agentur der Einnahmen sendet dann die in ihrem Besitz befindlichen vorausgefüllten Daten an das INPS.

Für den Fall, dass der Meldende entscheidet, die Abgleichselementen selbst einzugeben, fordert das ISEE-Informationssystem die Agentur der Einnahmen auf, das Ergebnis der Überprüfung der Abgleichselementen zu überprüfen.

Nur wenn dieser Abgleich für alle Haushaltsmitglieder positiv ausfällt, übermittelt die Agentur der Einnahmen dem INPS die vorausgefüllten Daten.

Diese vorausgefüllten Daten müssen dann vom Meldenden akzeptiert oder geändert werden, der außerdem die zusätzlichen Daten des Blatts des Familienmitglieds angeben muss, die weiterhin selbst erklärt werden.

Erst am Ende dieser Aktivitäten wird der ISEE-Wert berechnet und zur Verfügung gestellt.

Genehmigung zur Vorausfüllung von Daten oder Abgleichselementen

Ab August 2022 ist es möglich, mit den eigenen Zugangsdaten (SPID, CIE oder CNS) das Vorausfüllen der Daten der volljährigen Familienmitglieder zu autorisieren.

Diese neue Art der ISEE-Vorausfüllung vereinfacht den Prozess der ISEE-Ausstellung erheblich (siehe Mitteilung Nr. 3041 vom 2. August 2022).

Alternativ zur Genehmigung der Vorausfüllung der Daten kann der Meldende für jedes Haushaltsmitglied, das mindestens 18 Jahre alt ist, die Abgleichselemente angeben.

Insbesondere muss der Meldende für jedes volljährige Mitglied (Mitteilung Nr. 96 vom 13. Januar 2020) Folgendes vorlegen:

  • einen Einkommensnachweis;
  • einen Vermögensnachweis.

Beide beziehen sich auf das zweite Kalenderjahr vor der Einreichung der DSU (z. B. im Jahr 2023 ist das Bezugsjahr 2021).

Vorausgefüllte Daten

Die vorausgefüllten Daten lauten wie folgt:

  • Einkommen und bestimmte Arten von Ausgaben, die routinemäßig der Agentur der Einnahmen gemeldet werden (Abschnitte II und III des Felds FC8);
  • die vom INPS bezahlten Leistungen (Abschnitt III des Felds FC8);
  • in Italien gehaltene Wertpapiere (Feld FC2) mit Ausnahme der Kapitalbeteiligungen an nicht börsennotierten Aktiengesellschaften und an Nicht-Aktiengesellschaften, andere Finanzinstrumente und -beziehungen, Wert der Aktiva für Einzelunternehmen;
  • in Italien gehaltenes Immobilienvermögen, das auf Gebäude beschränkt ist (Feld FC3);
  • die Miete des Wohnhauses (zweiter Abschnitt von Feld B).

Selbstdeklarierte Daten nach der Vorausfüllung

Der Nutzer muss nach der Vorausfüllung selbst einige Daten angeben, die in den Feldern des Blattes des Familienmitglieds erforderlich sind, nämlich:

  • Daten des Familienmitglieds (Feld FC1);
  • Einkommen und Sonderleistungen (Feld FC4);
  • periodische Zulagen für Ehepartner und Kinder (Feld FC5);
  • Kraftfahrzeuge und andere langlebige Güter (Feld FC6);
  • Behinderung und Pflegebedürftigkeit (Feld FC7);
  • im Ausland verwahrte Wertpapiere (Feld FC2);
  • im Ausland verwahrte Wertpapiere und in Bezug auf die in Italien verwahrten Wertpapiere, Beteiligungen an nicht börsennotierten Aktiengesellschaften und an Nicht-Aktiengesellschaften, andere Finanzinstrumente und -beziehungen, Wert der Vermögenswerte für Einzelunternehmen (Feld FC2);
  • im Ausland gehaltene Immobilien, landwirtschaftliche Flächen oder Bauland, Höhe des Resthypothekendarlehens und Angabe des Wohnsitzes des Haushalts (Feld FC3);
  • Gesamteinkommen (Feld FC8 Abschnitt II) in Bezug auf:
  • Befreiung von der Abgabe der Einkommenserklärung und Fehlen einer Einheitlichen Bescheinigung;
  • Aussetzung der Steuerpflicht aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse.

Vorgeladene Daten

Die in den folgenden Feldern enthaltenen Daten können vorgeladen werden:

  • Zusammensetzung des Haushalts (Feld A Tabelle und Feld FC1);
  • Wohnimmobilie (Feld B erster Abschnitt);
  • periodische Zulagen für Ehepartner und Kinder (Feld FC5);
  • Kraftfahrzeuge und andere langlebige Güter (Feld FC6);
  • Behinderung und Pflegebedürftigkeit (Feld FC7).

 

Erklärung

Es ist möglich, die vorausgefüllte DSU über den Onlinedienst „ISEE-Einziges Portal“ einzuholen.