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Antrag auf Rente, Neuberechnung, Ratenzahlungen, Bescheinigungen, APE-Sozialrente und frühzeitige Leistungen

Der Dienst ermöglicht es Arbeitnehmern, die in den privaten und öffentlichen INPS-Verwaltungen eingeschrieben sind, online Anträge auf Renten und andere Sozialleistungen wie Erwerbsminderungszulage, Sozialzulage und Rentenneuberechnung zu stellen.

Themenbereich

Der Themenbereich ist ein Portal, das eine Liste von Diensten enthält, die sich mit demselben Thema befassen

Spezifisch für
Angestellte in der Privatwirtschaft- Öffentlich Bedienstete

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 12 Juni 2023

Um was es geht

Der Dienst ermöglicht es Arbeitnehmern, die in den vom INPS verwalteten privaten und öffentlichen Verwaltungen eingeschrieben sind, online Anträge auf Renten und andere Sozialleistungen zu stellen, einschließlich Erwerbsminderungszulage, Sozialzulage, Neuberechnung der Rente, Rentenzahlungen für Erben und bestätigter Versicherungsverlauf (ECOMAR für Seefahrer und ECOCERT für sonstige Arbeitnehmer). 

Der Dienst ermöglicht auch die Beantragung der APE-Sozialrente und der Vergünstigung für frühzeitige Arbeitnehmer

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an Arbeitnehmer im privaten oder öffentlichen Sektor

Funktionsweise

Mit diesem Dienst kann die Person, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, den Antrag auf die Leistung, auf die sie Anspruch hat, online ausfüllen und einreichen.

Die Leistungen innerhalb dieses Rahmens sind: 

  • Altersrente; 
  • Vorgezogene Rente/Beitragsaltersrente; 
  • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; 
  • Erwerbsminderungszulage; 
  • Sozialzulage; 
  • Rente an Hinterbliebene (Indirekte-/ Hinterbliebenenrente); 
  • Neuberechnung der Rente; 
  • Fällige und nicht ausgezahlte Ratenzahlungen (auch für Angehörige der öffentlichen Verwaltungen); 
  • Auszahlung von Rentenanteilen an Hinterbliebene (fällige und nicht ausgezahlte Ratenzahlungen); 
  • bestätigter Versicherungsverlauf (ECOCERT und ECOMAR); 
  • APE-Sozialrente; 
  • Vergünstigung für frühzeitige Arbeitnehmer. 

Innerhalb des Dienstes werden Sie zunächst aufgefordert, das Feld der personenbezogenen Daten auszufüllen und dann aus einem Dropdown-Menü zunächst die Art der Anfrage auszuwählen. 

Bearbeitungszeiten der Maßnahme 

Die ordentliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.

In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt. 

In der Tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben. 

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