NOMECOGNOME

Sie sind in

Abrechnung von Rentenanteilen an die Erben

Der Dienst ermöglicht die Einreichung eines Antrags auf Abrechnung von aufgelaufenen und nicht ausgezahlten Rentenraten oder -anteilen durch die Erben, berechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Anspruchs. Anspruchsberechtig sind gesetzliche oder testamentarische Erben.
Adressiert an:
Kategorien
Familienangehörige als Hinterbliebene- Patronatsstellen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 6 Dezember 2021

Der Text der Seite ist noch nicht in der gewählten Sprache verfügbar.