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Einheitliche Bescheinigung

Der Dienst ermöglicht es Ihnen, die offizielle Bescheinigung über die Vergütungen zu erhalten, die Sie aus unselbstständiger oder gleichgestellter Tätigkeit, aus selbstständiger Arbeit, aus Provisionen, aus Renten oder aus anderen Einkünften erhalten haben. Sie ist bis zum 16. März eines jeden Jahres erhältlich.
Adressiert an:
Kategorien
CAF- Bürger- Patronatsstellen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 17 Juli 2023

Um was es geht

Dieses Dokument ist das Steuerdokument, mit dem die vom INPS im Bezugsjahr der Bezugssteuer an die Leistungsberechtigten gezahlten Beträge bescheinigt werden für:

  • Renten;
  • Sozialleistungen;
  • Fürsorgeleistungen;
  • einkommensstützende Leistungen.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an alle Bürger, die vom INPS Einkünfte bezogen haben:

  • im Zusammenhang mit einer abhängigen Beschäftigung und ähnlichen Tätigkeiten;
  • als Rente;
  • im Zusammenhang mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit;
  • aus Provisionen und sonstigen Einkünften.

Im Falle mehrerer erbrachter Leistungen wird ein einheitliches Formular erstellt, das alle im Vorjahr gezahlten Einkünfte bescheinigt.

Funktionsweise

Die einheitliche Bescheinigung (CU) ist ab dem 16. März eines jeden Jahres online verfügbar.

Sowohl CUD als auch die einheitlichen Bescheinigungen der Vorjahre können in der Sozialversicherungsübersicht für Bürger eingesehen werden, die über das Menü unter dem Menüpunkt „Formulare“ zugänglich ist.

Nach dem Zugriff mit den eigenen Zugangsdaten auf den geschützten MyINPS-Bereich dem folgenden Pfad folgen: Ihre Dienste und Tools > Steuerdienste und vom INPS erhaltene Zahlungen > Steuermitteilungen.

Alternativ kann die CU eingeholt werden (INPS-Rundschreiben Nr. 29 vom 15. März 2023) über:

  • INPS Mobile App für mobile Geräte (Android und Apple iOS);
  • Contact Center, um den Versand nach Hause anzufordern:
    • unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem Festnetz) oder unter der Nummer 06 164 164 aus dem Mobilfunknetz oder unter der Nummer 800 434 320, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz, Dienst mit automatischem Anrufbeantworter;
    • unter der Nummer (+39) 06 164164 (für Anrufe aus Mobilnetz; Dienst mit Mitarbeiter), besetzt von montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr (italienische Uhrzeit) und samstags von 8 bis 14 Uhr (italienische Uhrzeit) für Rentner, die nicht in Italien wohnhaft sind;
  • zertifizierte E-Mail (PEC) mittels Anfrage an die Adresse richiestacertificazioneunica@postacert.inps.gov.it unter Beifügung einer Kopie des Ausweises des Antragstellers, damit die CU an die E-Mail-Adresse gesendet wird, die für die Übermittlung verwendet wurde;
  • E-Mail, durch Senden einer Anfrage an die Adresse richiestacertificazioneunica@inps.it (für diejenigen, die keine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) haben);
  • den Mobilen Schalter, der für über siebzigjährige Bürger mit hinführender Leistung, Sonderentschädigung oder Kommunikationsentschädigung gedacht ist. Der Dienst sieht die Zusendung einer entsprechenden Mitteilung mit den telefonischen Kontaktdaten eines Mitarbeiters der örtlich zuständigen Stelle vor, um den Versand der einheitlichen Bescheinigung an die Wohnadresse zu beantragen.

Die CU kann auch beantragt werden:

  • von einer bevollmächtigten Person, die dem Antrag nicht nur eine Vollmacht, sondern auch Kopien ihrer Ausweispapiere und des Bevollmächtigten beifügt;
  • von Erben des verstorbenen Leistungsbeziehers, die neben der Kopie ihres Ausweisdokuments eine eidesstattliche Erklärung vorlegen müssen.