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Mehrjähriges Direktdarlehen für Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen und für Mitarbeiter von Poste Italiane SpA, die Mitglieder der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST sind

Der Dienst ermöglicht, den Antrag auf ein mehrjähriges Darlehen für Arbeitnehmer und Rentner, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen sind, und für Mitarbeiter von Poste Italiane SpA, die Mitglieder der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST sind, einzureichen.
Adressiert an:
Kategorien
Rentner- Angestellte in der Privatwirtschaft- Öffentlich Bedienstete- Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-
Der Dienst ist auch präsent in

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 17 April 2023

Um was es geht

Mehrjährige Darlehen können beantragt werden, um nachgewiesene persönliche und/oder familiäre Bedürfnisse zu decken, die in der Liste im Anhang der Verordnung aufgeführt sind.

Zielgruppe

Mehrjährige Darlehen können beantragt werden von:

  • öffentlich Bediensteten und Rentnern, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (Kreditfonds GDP) sind;
  • Mitarbeitern von Poste Italiane SpA, die im Dienst stehen und Mitglieder der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST sind.

Die Leistung wird im Rahmen der jährlich im Haushalt des Instituts vorgesehenen Finanzmittel gewährt.
Für Darlehen, die den Rentnern von Banken oder Finanzgesellschaften im Rahmen einer Vereinbarung nach Abtretung eines Fünftels gewährt werden, ist das INPS nicht Teil des Vertrags, der zwischen der antragstellenden Person und der Bank/dem Finanzinstitut geschlossen wird. Das INPS wendet in diesem Fall nur den Renteneinbehalt an; die Zuständigkeit für den Renteneinbehalt liegt bei der Zentraldirektion für Renten – Bereich der Einbehalte dieses Instituts.

Funktionsweise

BEGINN UND DAUER

Das Darlehen kann eine Laufzeit von fünf oder zehn Jahren haben und ist in 60 bzw. in 120 Monatsraten zurückzuzahlen. Die erste Tilgungsrate wird ab dem zweiten Monat nach der Auszahlung des Betrags einbehalten.

Die Rückerstattung erfolgt in konstanten monatlichen Raten, die in der Lohnabrechnung einbehalten werden.
Der Arbeitnehmer kann unter Rückzahlung einer laufenden fünfjährigen oder zehnjährigen Abtretung auch die Gewährung eines Kleindarlehens in reduziertem Umfang auf folgende Weise beantragen:

  • Kleindarlehen in Höhe eines Monatslohns, das in 12 Monaten zurückzuzahlen ist;
  • Kleindarlehen in Höhe von zwei Monatslöhnen, das in 24 Monaten zurückzuzahlen ist;
  • Kleindarlehen in Höhe von drei Monatslöhnen, das in 36 Monaten zurückzuzahlen ist;
  • Kleindarlehen in Höhe von vier Monatslöhnen, das in 48 Monaten zurückzuzahlen ist.

Die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen und der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST können im Rahmen des übertragbaren Anteils ein neues mehrjähriges Darlehen beantragen, auch wenn sie auf der Gehaltsabrechnung oder dem Rentenkupon gegen Abtretung eines Fünftels einbehalten werden.

Im Falle eines im Dienst stehenden Mitglieds der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen, wenn der Schuldner von einer anderen öffentlichen Verwaltung übernommen wird, teilt die Stelle, die die Abzüge vornimmt, der neuen Verwaltung die Daten des Darlehens, die Rechnung über die Abzüge und die Zahlungen an das INPS für die Fortsetzung des monatlichen Einbehalts mit.

Für die Mitglieder aller Verwaltungen gilt, dass im Falle des Ausscheidens aus dem Dienst mit Rentenanspruch vor dem Auslaufen des Darlehens die Wirksamkeit desselben auf die Rente mit einem Einbehalt von nicht mehr als einem Fünftel fortbesteht, die nach Abzug der Steuereinbehalte berechnet wird. Wenn der monatliche Einbehalt mehr als ein Fünftel der Rente beträgt, berechnet das Institut den Tilgungsplan neu, indem es den überschüssigen Anteil ausgehend von der TFR-Abfindung/TFS-Abfindung abzieht und bis zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Zahlung der TFR-Abfindung/TFS-Abfindung einfache Zinsen in Höhe des auf das Darlehen angewandten Zinssatzes anwendet.

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Rentenanspruch oder mit aufgeschobener Rente vor Tilgung des Darlehens wird die Restschuld des laufenden Darlehens vom INPS von der TFR-Abfindung/TFS-Abfindung eingezogen.

Führt das Ausscheiden aus dem Dienst anstelle einer Rente oder einer anderen gleichwertigen kontinuierlich gezahlten Leistung zu einem einmaligen Anspruch auf eine Summe als Entschädigung oder Versicherungssumme zu Lasten der Verwaltung oder einer Sozialversicherungs- oder Versicherungseinrichtung, so wird dieser Betrag bis zur Höhe der gesamten Restschuld zur Abtretung einbehalten.

Sind die oben genannten Entschädigungen nicht hoch genug, ist die Restschuld direkt vom Schuldner zu zahlen.

Der Tod des Darlehensnehmers löst alle Verpflichtungen auf. Das INPS geht für die Restschuld nicht gegen die Erben vor.

HÖHE DER LEISTUNG

Die monatliche Rate darf ein Fünftel des Gehalts oder der Rente nicht überschreiten.
Der Bruttobetrag des Darlehens unterliegt:

  • einem jährlichen Nominalzinssatz je nach Verwaltung, welcher der Antragsteller angehört, der der Tabelle rechts auf der Seite zu entnehmen ist (TAN GDP; TAEG IPOST; TAEG GDP);
  • einem Satz für Verwaltungskosten von 0,5 %;
  • einer Risikofondsprämie, die nach Altersgruppen bei Fälligkeit und Laufzeit des Darlehens gemäß der Tabelle auf der letzten Seite der Darlehensregelung angewendet wird.

Die Höhe der Verwaltungskosten und die Höhe des für den Risikofonds vorgesehenen Satzes werden bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.
Unter den Anhängen können Sie die Übersichtstabellen der TANs und TAEGs konsultieren, die nach der einzelnen Verwaltung der Zugehörigkeit des Antragstellers getrennt sind.
In Bezug auf die Anwendung des TAEGs wird darauf hingewiesen, dass die relativen Zinssätze rein indikativ sind und je nach den spezifischen Bedingungen des Antragstellers zum Zeitpunkt der Erteilung variieren können.
Die Zahlung der Leistung erfolgt durch Gutschrift auf das vom Antragsteller angegebene Post- oder Bankkonto, das für den bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen eingeschriebenen Rentner der bereits für die Gutschrift der Rente bereitgestellten IBAN entspricht.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERLÄNGERUNG UND VORZEITIGE TILGUNG

Im Falle eines Antrags auf Verlängerung des Darlehens mit dem INPS tilgt das neue erteilte Darlehen das vorausgehende und die Rückzahlung des Anteils der Ausgleichsrisikoprämie erfolgt durch Verrechnung der fälligen Prämie aus der neuen Transaktion.

Es ist nicht möglich, eine bestehende Abtretung vor dem Ablauf von zwei Jahren nach dem Beginn einer fünfjährigen Abtretung oder von vier Jahren nach dem Beginn einer zehnjährigen Abtretung zu verlängern. Vor Ablauf von zwei Jahren nach Beginn eines fünfjährigen Darlehens ist es möglich, ein zehnjähriges Darlehen zu beantragen, nur wenn der Antragsteller nie von anderen zehnjährigen Abtretungen Gebrauch gemacht hat.

Im Falle einer vorzeitigen freiwilligen Tilgung des Darlehens vor den zwei Jahren, die für die Verlängerung der fünfjährigen Darlehen vorgesehen sind, und den vier Jahren für die zehnjährigen Darlehen, kann der Betroffene nach einem Jahr ab dem Datum der vorzeitigen Tilgung des Darlehens eine neue Abtretung beantragen.

Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit mit der Begleichung der Restschuld durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formulars auf elektronischem Wege durch Zugriff auf den zugangsbeschränkten Bereich zulässig. Der Antragsteller erhält bei der Berechnung des Restbetrags den Teil des Risikofonds zurück, der dem verkürzten Zeitraum der Garantie entspricht. Um den Antrag auf vorzeitige Tilgung des laufenden Darlehens zu stellen, klicken Sie auf die Schaltfläche „Nutzen Sie den Dienst“.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Um Zugang zur Leistung zu erhalten, müssen die bei staatlichen Verwaltungen oder lokalen Behörden beschäftigten Mitarbeiter, die obligatorisch bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen eingeschrieben sind, und die Mitarbeiter von Poste Italiane S.p.A. im Dienst, die bei der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST eingeschrieben sind:

  • über vier Jahre Dienstzeit für Rentenzwecke und vier Jahre Beitragszahlungen zur Referenzverwaltung verfügen;
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung mit fester und kontinuierlicher Vergütung im Dienst sein;
  • Inhaber eines unbefristeten Arbeitsvertrags oder eines befristeten Arbeitsvertrags von mindestens drei Jahren sein.

Mitglieder mit einem befristeten Vertrag von mindestens drei Jahren können innerhalb der Vertragslaufzeit und mit der Verpflichtung zur Abtretung der TFR-Abfindung zur Sicherung der Rückzahlung des Darlehens befristete Abtretungen in Anspruch nehmen.

Öffentlich Bediensteten mit einem befristeten Arbeitsvertrag von mindestens drei Jahren wird das mehrjährige Darlehen nur für die Dauer der bis zum Ablauf des Arbeitsvertrags fehlenden Jahre gewährt.

An die Mitglieder der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST können keine Darlehen vergeben werden, deren Laufzeit das Datum der Versetzung in den Ruhestand überschreitet.

Rentner, die vormals Angestellte einer öffentlichen Behörde waren, werden nur dann eingeschrieben, wenn beim Antrag auf Rente auch ein Antrag auf Beitritt zum Kreditfonds gemäß den im ital. Ministerialdekret Nr. 45 vom 7. März 2007 in der geänderten Fassung vorgesehenen Bedingungen und Modalitäten gestellt wurde. Rentner, die dem Kreditfonds beigetreten sind, müssen den Beitrag mit Abzug von der Rente in Höhe von 0,15% einzahlen.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss online gestellt werden wie im Benutzerhandbuch für mehrjährige Darlehen für Mitglieder und Rentner beschrieben (pdf 6,08MB).

Die beschäftigten Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen müssen zunächst auf das INPS-Portal zugreifen und einen Sicherheitscode generieren, der ihrer Verwaltung mitgeteilt werden muss, um mit der Anfrage zur Aktivierung des Antrags fortzufahren. Die Übermittlung des Sicherheitscodes an die eigene Verwaltung muss nach den von der eigenen Verwaltung vorgesehenen Verfahren und nicht über das INPS-Portal erfolgen. Nach der Aktivierung des Antrags durch die eigene Verwaltung kann das Mitglied mit der Vervollständigung und Übermittlung des Antrags fortfahren.
Rentner, die beim Kreditfonds registriert sind, und diejenigen, die bei der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST registriert sind, können den Antrag stellen:

  • online beim INPS über den entsprechenden Dienst;
  • über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.

Die bei der Verwaltung Kreditfonds ex IPOST registrierten Personen müssen vor der Online-Einreichung des Antrags über die Zugangsdaten und die oben genannten Kanäle auf ihren zugangsbeschränkten Bereich zugreifen und die Gehaltsbescheinigung bei den zuständigen Diensten von Poste Italiane SpA anfordern.
Die Gehaltsbescheinigung kann innerhalb weniger Stunden nach Erhalt einer spezifischen Nachricht über die Bearbeitung des Dokuments aus dem zugangsbeschränkten Bereich des Antragstellers heruntergeladen werden.
Die Gehaltsbescheinigung muss daher während des Verfahrens zur Online-Einreichung des Darlehensantrags beigefügt werden.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach dem Ereignis und/oder den entsprechenden Ausgabenbelegen zu stellen.
Dem Antrag ist beizufügen:

  • für alle Verwaltungen die letzte Gehaltsabrechnung oder der Rentenkupon im Falle eines Rentners und, nur im Falle von Mitgliedern des Kreditfonds ex IPOST, auch die Gehaltsbescheinigung, die von Poste Italiane SpA oder verbundenen Unternehmen ausgestellt wurde;
  • ärztliche Bescheinigung, die auf dem entsprechenden Formular AC070 für die Abtretung eines Fünftels ausgefertigt wurde, die die gesunde körperliche Verfassung des Antragstellers des Darlehens bescheinigt oder bescheinigt, dass der Antragsteller an einer stabilisierten Erkrankung leidet, sich in ärztlicher und/oder chirurgischer Behandlung befindet und sich nicht im Endstadium befindet. Die ärztliche Bescheinigung muss ausgestellt werden von: Ärzten für Allgemeinmedizin, beauftragten Ärzten der örtlichen Gesundheitsbehörden, diensthabenden Militärärzten, beauftragten Ärzten der Verwaltung des Mitglieds oder Ärzten von Rete Ferroviaria Italiana (RFI) für den Zuständigkeitsbereich;
  • Unterlagen zum Nachweis des Darlehensantrags auf der Grundlage der für jede Begründung angegebenen Fristen und Modalitäten. Um die Beschreibung, die Bedingungen und die Dokumentation einzusehen, die für jede Begründung beizufügen ist, verweisen wir auf den Anhang der Verordnung, der sich in der PDF-Datei befindet, die auf der Seite „Offizielle Online-Akte“ heruntergeladen werden kann;
  • eine eidesstattliche Erklärung des Antragstellers über die Konformität und Originalität der dem Antrag beigefügten Unterlagen (diese Erklärung kann direkt über das Antragsverfahren abgegeben werden, ohne dass weitere Unterlagen beigefügt werden müssen);
  • Kopie eines gültigen Ausweises;
  • Selbstauskunft über den Familienstand.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 75 Tage festgesetzt.

In der tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.