NOMECOGNOME

Sie sind in

Verwaltung der Vollmächte von Handwerkern und Gewerbetreibenden die in der Sonderverwaltung AUG eingeschrieben sind, von Auftraggebern und professionellen Dienstleister, die in der Getrennten Verwaltung eingeschrieben sind

Der Dienst ermöglicht es, Arbeits-, Sozialversicherungs- und Sozialhilfepflichten von Selbstständigen zu erfüllen. Er richtet sich an Vermittler, Steuerfachleute und jede andere bevollmächtigte Person. Erlass der Maßnahmen innerhalb von 30 Tagen
Adressiert an:
Kategorien
Handwerker und Gewerbetreibende- Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 7 Dezember 2021

Um was es geht

Das INPS ermöglicht es, Arbeits-, Sozialversicherungs- und Sozialleistungen von Selbstständigen, online zu erfüllen.

Zielgruppe

Der Dienst ist an folgende Personen gerichtet:

  • Vermittler gemäß Gesetz Nr. 12, 11. Januar 1979;
  • Steueranwälte;
  • jede weitere rechtmäßig bevollmächtigte Person.

Funktionsweise

Die Auftraggeber, professionelle Dinstleister, die Vermittler gemäß des Gesetzes Nr. 12 vom 11. Januar 1979, die Steuerbehörden und jede andere Person, die vom Kunden, vom professionellem Dienstleister oder dem Freiberufler der in der Verwaltung von Handwerkern und Gewerbetreibenden registrierten ist, rechtmäßig beauftragt ist und alle angegebenen Personen können als Bevollmächtigte online auf den Dienst zugreifen, um den Bestimmungen zur Arbeit, der Fürsorge, der telematischen Übermittlung der Fürsorgedokumente (INPS-Rundschreiben Nr. 126 vom 7. August 2013) und der Sozialbeihilfe für die Selbständigen, die in die Sonderverwaltungen der Handwerker und Gewerbetreibenden (Nachricht Nr. 18543 vom 13. November 2012) die in der Getrennten Verwaltung eingeschrieben sind (Gesetz Nr. 335, 8. August 1995), nachzukommen.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die gewöhnliche Frist für den Erlass von Maßnahmen ist durch Gesetz Nr. 241/1990 auf 30 Tage festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz andere Bedingungen festlegen.

Die Tabelle zeigt die Fristen von mehr als dreißig Tagen, die vom Institut mit Verordnungen festgelegt wurden.

Die Tabelle gibt neben den Bedingungen für den Erlass der Maßnahme auch die jeweils zuständige Person an.