NOMECOGNOME

Sie sind in

Anrechnung von Zeiten für Mitglieder des Ruhestandsfonds Poste und des Sonderfonds für die Mitarbeiter von Ferrovie dello Stato Italiane SpA

Der Dienst ermöglicht die Beantragung der Berechnung, um die Beschäftigungszeiten zu Rentenzwecken geltend zu machen, die beim Staat, bei Gebietskörperschaften, staatlich anerkannten Behörden oder öffentlich-rechtlichen Behörden und Instituten erbracht wurden. Dieser Dienst richtet sich an die Mitglieder des Ruhestandsfonds Poste und des Sonderfonds für die Mitarbeiter von Ferrovie dello Stato Italiane SpA.
Adressiert an:
Kategorien
Öffentlich Bedienstete- Angestellte in der Privatwirtschaft- Patronatsstellen
Kasse der Zugehörigkeit
Bürger
Alter
-
Der Themenbereich ist ein Portal, das eine Liste von Diensten enthält, die sich mit demselben Thema befassen

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 31 Juli 2023

Um was es geht

Es handelt sich um einen Dienst auf Anfrage und ohne Kosten für den Antragsteller, der es ermöglicht, die an die allgemeine Pflichtversicherung (AGO) gezahlten Beiträge für Beschäftigungszeiten, die geleistet wurden, für Rentenzwecke aufzuwerten (Artikel 10, 11 und 12 des Präsidialerlasses Nr. 1092 vom 29. Dezember 1973), bei:

  • Staat;
  • lokalen Gebietskörperschaften;
  • staatlich anerkannten Behörden;
  • Behörden und Instituten des öffentlichen Rechts.

Zielgruppe

Der Dienst wendet sich an die Mitglieder des Ruhestandsfonds Poste und des Sonderfonds für die Mitarbeiter von Ferrovie dello Stato Italiane SpA, die die Mitgliedschaft bei der allgemeinen Pflichtversicherung (AGO) oder bei einem diese ersetzenden und ergänzenden Fonds für die angegebenen Beschäftigungszeiten geltend machen können.

Funktionsweise

Der Antrag kann eingereicht werden:

  • vom Betroffenen;
  • von den Hinterbliebenen.

Antrag

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag auf Anrechnung der Dienste kann nach Eingabe der eigenen Zugangsdaten online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die

Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 85 Tage festgesetzt.

In der Tabelle (PDF, 210 kB), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.