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Haftungserklärungen und entschädigte Krankenhausaufenthalte

Der Dienst ermöglicht die Einreichung der Haftungserklärung und die Dauerhaftigkeit der Anforderungen für Zivilinvaliden und Empfänger von Sozialhilfe oder Sozialrente.
Adressiert an:
Kategorien
Menschen mit Behinderungen und Invalide- Rentner- CAF- Patronatsstellen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-
Der Dienst ist auch präsent in

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 12 September 2023

Um was es geht

Es handelt sich um einen Dienst für die Einreichung der Haftungserklärung und die Aufrechterhaltung der administrativen Anforderungen für die Anerkennung finanzieller Leistungen für Zivilinvalidität (Art. 1 Gesetz Nr. 662 vom 23. Dezember 1996 und Gesetz Nr. 247 vom 24. Dezember 2007).

Zielgruppe

Bürger, die Folgendes beziehen:

  • Leistungen im Zusammenhang mit einer Zivileninvalidität
  • Sozialhilfe/Sozialrente als Empfänger

Funktionsweise

Zivilinvaliden müssen beim Erhalt von hinführenden Leistungen oder monatlichen Zulagen Folgendes vorweisen:

  • das Formular Zivilinvalidität Krankenhausaufenthalt (Formular ICRIC), um etwaige kostenlose Krankenhausaufenthalte zu erklären
  • das Formular Zivilinvalidität Arbeit (Formular ICLAV), um die Durchführung von Arbeitstätigkeiten zu erklären

Im Falle einer geistigen oder psychischen Behinderung (bei Fehlen eines Vormunds/Betreuers):

  • bedarf es keiner Erklärung;
  • es ist eine ärztliche Bescheinigung mit der Angabe der Erkrankungen der örtlich zuständigen Stelle vorzulegen (Artikel 1 Absatz 254 des Gesetzes Nr. 662/1996).

Minderjährige, die eine hinführende Leistung oder eine Besuchszulage erhalten, müssen das ICRIC-Formular vorlegen, um Krankenhausaufenthalte zu melden.

Minderjährige zwischen 5 und 16 Jahren müssen folgende Erklärungen abgeben:

  • den obligatorischen Schulbesuch oder den Besuch von ambulanten Zentren;
  • Ende des Schulbesuchs;
  • Schulwechsel gegenüber dem vorangegangenen Schuljahr;
  • Transfer auf eine andere Schule;
  • den Übergang auf ein anderes Bildungsniveau unter Angabe der Kontaktdaten der neuen Schule (Name der Schule, vollständige Adresse, Steuernummer oder Umsatzsteuernummer, E-Mail-Adresse oder PEC).

Die Empfänger der Sozialrente müssen das Formular des Nachweises der Anforderungen für die Sozialzulage oder die Sozialrente vorlegen (Formular ACC. AS/PS), um den Wohnsitz in Italien zu erklären.

Die Empfänger der Sozialzulage müssen das Formular ACC. AS/PS vorlegen, um den Wohnsitz in Italien und etwaige kostenlose Krankenhausaufenthalte zu erklären.

Die Haftungserklärungen werden online über den speziellen Dienst abgegeben, nachdem der Zugang mit den eigenen Zugangsdaten erfolgt ist.

Alternativ dazu kann der Antrag auch wie folgt gestellt werden:

  • Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • CAF (ausschließlich für das Formular ACC. AS/PS).

Das Online-Verfahren erlaubt die Einsendung folgender Formulare:

  • ICRIC - für den Krankenhausaufenthalt von Personen, die Leistungen bei Zivilinvalidität erhalten;
  • ICRIC-Schulbesuch - für den Krankenhausaufenthalt der Empfänger des  Besuchszuschusses und für Informationen über den Schulbesuch;
  • ICLAV - für die Ausübung oder Nichtausübung von Arbeitstätigkeiten für die Empfänger von Leistungen der Zivilinvalidität;
  • ACC. AS/PS für das Fortbestehen der Anforderung des ständigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Italien für Empfänger von Sozialrente, Sozialzulage und Ersatzbeihilfe für Zivilinvalidität;
  • ACC. AS/PS für die Bedingungen des Krankenhausaufenthalts von Empfängern der Sozialzulage und Ersatzbeihilfe für Zivilinvalidität..

Die jährliche Übermittlung der Haftungserklärungen ist für die Erbringung der Fürsorgeleistungen zwingend erforderlich.

Wenn der Nutzer in Verzug ist, kann er auch online die Aufforderungen zur Vorlage der Erklärungen der Vorjahre für die Regelung der Beitragsposition einsehen.
Ab 2015 ist es nicht mehr möglich, Erklärungen in Papierform zu versenden.

Weitere Informationen

CAF und andere für die Steuerberatung qualifizierte Unternehmen können, wenn sie die Anforderungen erfüllen, Vereinbarungen auf der Grundlage des genehmigten Systems abschließen (Gesetzesverordnung Nr. 241 vom 9. Juli 1997 und spätere Änderungen).

Das qualifizierte Unternehmen muss im Besitz einer gültigen digitalen Entratel-Bescheinigung sein, die von der Agentur der Einnahmen ausgestellt wurde.
Der Abschluss der Abkommen erfolgt in:

  • den Direktionen der Metropolitanstädte;
  • den INPS-Direktionen der Provinzen, die territorial zuständig sind für den Ort, an dem
    sich der Sitz des Antragstellers befindet.