NOMECOGNOME

Sie sind in

Zulage für den Familienhaushalt - ANF (Angestellte in der Privatwirtschaft)

Mit diesem Dienst kann eine finanzielle Leistung für Haushalte von Arbeitnehmern der nichtlandwirtschaftlichen Privatwirtschaft beantragt werden.

Adressiert an:
Kategorien
Angestellte in der Privatwirtschaft- Patronatsstellen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Der Dienst ist auch präsent in

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 21 April 2023

Um was es geht

Die Zulage für den Familienhaushalt (ANF) ist eine finanzielle Leistung , die das INPS den Familienhaushalten bestimmter Arbeitnehmerkategorien, den Empfängern von Renten und finanziellen Sozialversicherungsleistungen aus abhängiger Beschäftigung sowie den gegen Tuberkulose versicherten Arbeitnehmern gewährt.

Zielgruppe

Die ANF steht folgenden Personen zu:

  • Angestellten in der Privatwirtschaft;
  • Angestellten in der Landwirtschaft;
  • Angestellten von aufgegebenen und gescheiterten Unternehmen;
  • Beziehern von finanziellen Sozialversicherungsleistungen aus abhängiger Beschäftigung;
  • Arbeitnehmern, die andere Direktzahlungen erhalten (z. B. Arbeitnehmer, die gewerkschaftlich beurlaubt sind, Seefahrer, die aufgrund eines Unfalls nicht beschäftigt sind).

Sie steht dagegen folgenden Personen nicht zu:

  • Landwirten, Pächtern Siedlern und Teilpächtern;
  • Kleinbauern;
  • Bezieher von Renten seitens der Sonderverwaltungen der Selbstständigen (Handwerker, Gewerbetreibende, Direktbauern, Siedler und Teilpächter).

Funktionsweise

BEGINN UND DAUER

Der Anspruch beginnt am ersten Tag des Gehaltszeitraums oder des Zeitraums der Zahlung der Leistung, in der die Voraussetzungen für die Anerkennung des Anspruchs erfüllt sind (z. B. Eheschließung, Geburt von Kindern).

Der Anspruch erlischt am Ende des Gehaltszeitraums, in dem die Voraussetzungen selbst entfallen (z. B. gesetzliche Trennung des Ehegatten, Erlangung der Volljährigkeit durch das Kind).

Sind Tageszulagen fällig, so beginnt und endet der Anspruch an dem Tag, an dem die vorgeschriebenen Voraussetzungen eintreten oder entfallen.

Bei vom INPS genehmigten Zahlungen sind das ursprüngliche Auszahlungsdatum und das Fälligkeitsdatum in der Bewilligung angegeben.

Wird der Antrag für einen oder mehrere frühere Zeiträume gestellt, so werden die Rückstände innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf der Verjährungsfrist von fünf Jahren ausbezahlt.

HÖHE DER LEISTUNG

Der Betrag der Leistung wird auf folgender Grundlage berechnet:

  • nach Art des Haushalts;
  • nach Anzahl der Familienmitglieder;
  • nach Gesamteinkommen des Haushalts.

Die Leistung ist in abnehmenden Beträgen für wachsende Einkommensgruppen vorgesehen und endet bei verschiedenen Ausschlussschwellen je nach Art der Familie.

Es sind günstigere Beträge und Einkommensgruppen für bestimmte Arten von Haushalten vorgesehen (zum Beispiel für Alleinerziehende oder Mitglieder mit Behinderungen).

Sono previsti importi e fasce reddituali più favorevoli per alcune tipologie di nuclei (ad esempio, nuclei monoparentali o con componenti inabili).

Die Beträge werden jedes Jahr vom INPS in Tabellen veröffentlicht, die vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres gültig sind (INPS-Rundschreiben Nr. 65 vom 30. Mai 2022).

Berücksichtigt wird das der IRPEF unterliegende Einkommen des Familienhaushalts, abzüglich:

  • Steuerabzüge;
  • abzugsfähigen Aufwendungen;
  • Quellensteuer.

Ebenfalls anzugeben sind steuerbefreite oder der Quellensteuer als Steuer oder Ersatzsteuer unterliegende Einkommen (wenn sie insgesamt 1.032,91 Euro übersteigen).

Einkommen, die im Kalenderjahr vor dem 1. Juli eines jeden Jahres erzielt wurden und bis zum 30. Juni des Folgejahres gelten, werden berücksichtigt.

Wenn der Antrag folglich Zeiträume im ersten Halbjahr betrifft, d. h. von Januar bis Juni, sind die zu meldenden Einkommen diejenigen, die zwei Jahre zuvor erzielt wurden.

Wenn die Zeiträume hingegen in der zweiten Jahreshälfte von Juli bis Dezember liegen, sind die zu meldenden Einkommen diejenigen, die im Vorjahr erzielt wurden.

Das Bezugseinkommen im Falle eines faktischen Zusammenlebens, gemäß Artikel 1 Absätze 36 und 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016, und einer ordnungsgemäß eigetragenen Partnerschaft gemäß Art. 1 Abs. 50 des Gesetzes Nr. 76/2016, muss gemäß den Bestimmungen des bereits erwähnten Gesetzes angegeben werden  (INPS-Rundschreiben Nr. 84 vom 5. Mai 2017).

Das Gesamteinkommen des Familienhaushalts muss zu mindestens 70 % aus Einkommen aus einem Arbeitnehmerverhältnis oder ähnlichem Verhältnis bestehen.

Die Zulage für erwerbstätige abhängig beschäftigte Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber im Namen des INPS mit der Lohn-/Gehaltszahlung gezahlt (Artikel 37 des ital. Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 797/1955, geändert durch Artikel 8 des ital. Gesetzes Nr. 1038/1961).

BEGINN

Der Anspruch auf ANF erlischt mit Ablauf des Zeitraums, in dem die Voraussetzungen für die Anerkennung entfallen.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Ab dem 1. März 2022 wird die Zulage für den Familienhaushalt für Haushalte mit Kindern oder Waisen abgeschafft (Artikel 1 der ital. Gesetzesverordnung Nr. 230 vom 21. Dezember 2021).

Nachstehend werden die Anforderungen für Anträge bezüglich der Zeiträume aufgeführt:

  • bis zum 28. Februar 2022;
  • für Zeiträume nach dem 1. März 2022  (INPS-Rundschreiben Nr. 34 vom 28. Februar 2022).

Bei Anträgen für den Zeitraum bis zum 28. Februar 2022 kann der Haushalt wie folgt zusammengesetzt sein:

  • der Antragsteller der Zulage;
  • der nicht rechtlich und tatsächlich getrennte Ehegatte oder der durch eine eingetragene Partnerschaft nicht aufgelöste Teil einer eingetragenen Partnerschaft (Gesetz Nr. 76 vom 20. Mai 2016);
  • Kinder (oder Gleichgestellte) unter 18 Jahren;
  • Kinder (oder Gleichgestellte) im Alter von 18 bis 21 Jahren, sofern sie Studenten oder Auszubildende sind, wenn der Familienhaushalt aus mehr als drei Kindern (oder Gleichgestellten) unter 26 Jahren besteht;
  • volljährige erwerbsunfähige Kinder, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung absolut und dauerhaft arbeitsunfähig sind;
  • die Geschwister und Enkel des Antragstellers, die minderjährig oder volljährig und erwerbsunfähig sind, wenn sie Vollwaisen sind und keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.

Bei Anträgen für die Zeiträume nach dem 1. März 2022 kann der Familienhaushalt wie folgt zusammengesetzt sein:

  • der Antragsteller der Zulage;
  • der nicht rechtlich und tatsächlich getrennte Ehegatte oder der durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht aufgelöste Teil einer Lebenspartnerschaft (ital. Gesetz Nr. 76 vom 20. Mai 2016);
  • Geschwister und Enkel des Antragstellers in der Seitenlinie, die minderjährig oder volljährig und erwerbsunfähig sind, wenn sie Vollwaisen sind und keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.

Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Nicht-EU-Bürger, so kann er Familienangehörige in seinen Haushalt aufnehmen:

  • die in Italien ansässig sind;
  • die nicht in Italien ansässig sind, wenn der ausländische Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, mit unserem Land ein internationales Abkommen über ANF geschlossen hat oder wenn es sich um ein EU-Land handelt;
  • die sich in einem Drittland aufhalten, wenn der Antragsteller im Besitz eines langfristigen Aufenthaltstitels oder einer einfachen Aufenthaltserlaubnis ist  (INPS-Rundschreiben Nr. 95 vom 2. August 2022).

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss für jedes Jahr gestellt werden, auf das man Anspruch hat.

Jede Änderung des Einkommens und/oder der Zusammensetzung des Familienhaushalts während des Zeitraums des Antrags auf ANF muss innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden.

ANTRAGSTELLUNG

Antragstellung für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer in nicht landwirtschaftlichen Unternehmen in der Privatwirtschaft

Ab dem 1. April 2019 muss der Antrag direkt beim INPS eingereicht werden und zwar ausschließlich online über den entsprechenden Dienst oder über die von den Patronatsstellen angebotenen Dienste Diensten.

Ein Änderungsantrag bzw. ein neuer ANF-Antrag darf nicht gestellt worden sein, wenn eine Wiederbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber für einen Zeitraum erfolgt, für den ein gültiger Antrag gestellt wurde.

Ein Antrag auf ANF-Bewilligung muss in den in den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Fällen gestellt werden.

Antragsstellung für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Privatwirtschaft (OTI)

Der Antrag muss dem Arbeitgeber zusammen mit dem Papierformular ANF/DIP (SR16) vorgelegt werden.

Der Bewilligungsbescheid für den Antrag auf ANF-Bewilligung (ANF 43) ist in den in den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Fällen beizufügen.

Antragstellung für Arbeitnehmer von aufgegeben und gescheiterten Unternehmen

Bei ANF-Anträgen seitens Arbeitnehmer von aufgegebenen und gescheiterten Unternehmen wird die Zulage direkt vom Institut gezahlt.

Der Antrag (siehe  la INPS-Rundschreiben Nr. 136 vom 30. Oktober 2014) muss innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist über den entsprechenden Online-Dienst beim Institut eingereicht werden.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz)
    oder + 39 06 164 164 aus dem Mobilfunknetz;
  • über die Patronatsstellen über die von diesen angebotenen elektronischen Diensten.

Antrag auf Bewilligung der Zulage für den Familienhaushalt

Der Antrag auf Erteilung einer ANF-Bewilligung muss über das elektronische Verfahren gestellt werden, wobei in den folgenden Fällen die erforderlichen Unterlagen beizufügen sind:

  • Aufnahme bestimmter Familienangehöriger in den Haushalt des Antragstellers (Kinder getrennter oder geschiedener Eltern, Kinder aus einer aufgelösten eingetragenen Lebenspartnerschaft, Kinder unverheirateter leiblicher Eltern, im Ausland lebende Familienangehörige, Geschwister, Enkelkinder usw.);
  • Anwendung höherer Einkommensstufen (minderjährige Familienmitglieder mit Schwierigkeiten bei der Ausübung der ihrem Alter entsprechenden Funktionen oder volljährige Familienmitglieder mit absoluter und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit).

Ab dem 1. März 2022 wird die Anwendung höherer Einkommensstufen nur noch für volljährige Familienmitglieder mit absoluter und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit anerkannt, die keine Kinder sind (d. h. Ehepartner, Geschwister und Enkelkinder des Antragstellers).

Weitere Informationen

Die ANF-Leistung wird durch das ital. Gesetz Nr. 153/1988 geregelt. Eine Zusammenfassung und Koordinierung der Regulierungskriterien findet sich im  INPS-Rundschreiben Nr. 12 vom 12. Januar 1990.

Die Zulage für den Familienhaushalt ist unvereinbar mit der vorläufigen Zulage (Art. 1 des ital. Gesetzesdekrets Nr. 79 vom 8. Juni 2021, umgewandelt durch das ital. Gesetz Nr. 112/2021).

In Artikel 1 der ital. Gesetzesverordnung Nr. 230 vom 21. Dezember 2021 wurde ab dem 1. März 2022 die einheitliche und universelle Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder eingeführt.

Artikel 10 Absatz 3 derselben Verordnung sieht Folgendes vor: „beschränkt auf Familienhaushalte mit Kindern und Waisenkindern werden ab dem 1. März 2022 die Leistungen gemäß Artikel 2 des ital. Gesetzesdekrets Nr. 69 vom 13. März 1988, umgewandelt mit Änderungen durch das ital. Gesetz Nr. 153 vom 13. Mai 1988, nicht mehr gewährt“.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die gewöhnliche Frist für den Erlass von Maßnahmen ist durch Gesetz Nr. 241/1990 auf 30 Tage festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz andere Bedingungen festlegen.

Die Tabelle  zeigt die Fristen von mehr als dreißig Tagen, die vom Institut mit Verordnungen festgelegt wurden.

Die Tabelle gibt neben den Bedingungen für den Erlass der Maßnahme auch die jeweils zuständige Person an.