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Berechnung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst

Der Dienst ermöglicht die Beantragung der Berechnung, um die Beschäftigungszeiten zu Rentenzwecken geltend zu machen, die bei Beschäftigung beim Staat und öffentlichen Behörden erworben wurden. Der Dienst richtet sich an staatliche Angestellte, die bei CTPS gemeldet sind.
Adressiert an:
Kategorien
Patronatsstellen- Öffentlich Bedienstete
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 31 Juli 2023

Um was es geht

Es handelt sich um einen Dienst, der auf Anfrage und kostenlos für den Antragsteller erbracht wird, um die an die allgemeine Pflichtversicherung (AGO) oder andere Verwaltungsleistungen gezahlten Beiträge für beim Staat und anderen öffentlichen Behörden geleistete Beschäftigungszeiten für Rentenzwecke aufzuwerten.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an die bei CTPS eingeschriebenen staatlichen Angestellten.

Funktionsweise

Mit dem Dienst können Sie einen Antrag für die Anrechnung folgender Zeiten einreichen:

  • für staatliche Diensttätigkeiten, die nicht im Rahmen eines Beamtenverhältnisses geleistet wurden und die Versicherung in der AGO oder einem Sondersozialversicherungsfonds beinhalteten (Artikel 11 des  Präsidialerlasses Nr. 1092 vom 29. Dezember 1973);
  • für Diensttätigkeiten, die im Rahmen eines Beamtenverhältnisses oder nicht im Rahmen eines Beamtenverhältnisses geleistet wurden, für gesetzgebende Versammlungen von lokalen Gebietskörperschaften, staatlich anerkannte Behörden oder Behörden und Institutionen nach öffentlichem Recht, die der staatlichen Aufsicht oder dem staatlichen Schutz unterliegen (Artikel 12 des  Präsidialerlasses Nr. 1092/1973);
  • für geleistete Diensttätigkeiten zum Zwecke der Berechnung der dienstlichen Erfahrung für die Einstufung in den staatlichen Verwaltungen als beamteter oder nicht beamteter Angestellter (Art. 15 des Präsidialerlasses Nr. 1092/1973).

Zur Bewertung wird jeweils Art. 11 oder Art. 14 herangezogen, je nachdem, ob diese Beschäftigungszeiten mit oder ohne Versicherung bei der AGO geleistet wurden.

Der Antrag (Präsidialerlass Nr. 1092/1973) kann vom Antragsteller vor Erteilung des entsprechenden Anerkennungserlasses durch das Institut zurückgezogen werden.

Der Verzicht auf die berechnungspflichtigen Dienstzeiten ist zulässig, bis das Institut die förmliche Maßnahme erlassen hat.

Antrag

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag kann auf folgende Weise eingereicht werden:

  • während der Erwerbstätigkeit;
  • innerhalb einer verbindlichen Frist von 90 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
  • seit dem 31. Juli 2010 von der versicherten Person, d. h. der Person, die ohne Anspruch auf eine Rente aus dem Dienst ausgeschieden ist.

Sofern das Arbeitsverhältnis aufgrund des Erreichens der Altersgrenze beendet wird, muss der Antrag auf Berechnung mindestens zwei Jahre vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt werden (Rundschreiben ex INPDAP Nr. 38 vom 11. Juni 2004 und INPS-Nachricht Nr. 7101 vom 23. November 2015).

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag auf Berechnung der Diensttätigkeiten muss nach Eingabe der eigenen Zugangsdaten online über den eigens dafür eingerichteten Dienst beim INPS eingereicht werden.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.

  • In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.
  • In der Tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.