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Gewährungen des PSMSAD-Fonds

Der Dienst ist derzeit nicht verfügbar

Dieser Dienst ermöglicht es Fondsmitgliedern, die seit mindestens sechs Monaten eingeschrieben sind, Antrag auf Gewährungen verschiedene Leistungen zu beantragen.

Adressiert an:
Kategorien
Künstler, Musiker, Schriftsteller und Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 23 Januar 2023 Letzte Aktualisierung: 25 September 2023

Um was es geht

Es handelt sich um einen Dienst, der es den Mitgliedern des PSMSAD-Fonds ermöglicht, verschiedene Gewährungen zu beantragen, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Zielgruppe

Die Mitglieder des PSMSAD-Fonds:

  • die seit mindestens sechs Monaten Mitglied sind (außer im Falle von erstem Werk “Prima Opera“);
  • die ihre jährlichen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet haben;
  • die im Besitz der in der Verordnung festgelegten zusätzlichen Anforderungen sind.

Funktionsweise

Die Tätigkeit des Fonds wird durch die neue PSMSAD-Fondsverordnung geregelt, die durch den Präsidialbeschluss Nr. 151 vom 20. November 2015 (PDF 647 kB) angenommen und später durch den Präsidialbeschluss Nr. 12 vom 19. Januar 2016 (PDF 650 kB) geändert wurde.

ANTRAG AUF VERGABE VON PREISEN/BEITRÄGEN/UNTERSTÜTZUNGEN

Das Mitglied kann einen Antrag stellen für:

  • Beitrag zu und/oder Schirmherrschaft von Veranstaltungen;
  • Preise für Fleiß oder Förderung und wirtschaftliche Unterstützung;
  • Beitrag zur Förderung interdisziplinärer künstlerischer Veranstaltungen;
  • Beitrag und/oder Schirmherrschaft für Verlagstätigkeiten.

Jedes Jahr schreibt der Fonds auch den PSMSAD-Literaturpreis für unveröffentlichte Texte in italienischer Sprache aus, der volljährigen Personen vorbehalten ist, die:

  • italienische Staatsbürger bzw.
  • EU-Bürger sind.

Anträge auf einen Beitrag zu und/oder eine Schirmherrschaft von Veranstaltungen für die Durchführung von Verlagstätigkeiten oder zur Förderung interdisziplinärer künstlerischer Veranstaltungen müssen jährlich eingereicht werden:

  • vom 1. bis 31. März für Initiativen, die vom 1. Juli bis 30. September desselben Jahres geplant sind;
  • vom 1. bis 30. Juni für Initiativen, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember desselben Jahres geplant sind;
  • vom 1. bis 30. September für Initiativen, die vom 1. Januar bis zum 31. März des folgenden Jahres geplant sind;
  • vom 1. bis 31. Dezember, für Initiativen, die vom 1. April bis zum 30. Juni des folgenden Jahres geplant sind.

Wenn sich die Initiativen über mehrere Zeiträume erstrecken (z. B. vom 28. Juni bis zum 6. Juli), muss der Antrag innerhalb der Frist für den Starttermin der Initiative eingereicht werden (im genannten Beispiel bis zum 31. Dezember).

Die Anträge auf Preise für Fleiß oder Förderung und wirtschaftliche Unterstützung müssen jährlich innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingereicht werden (Artikel 18 und 28 der Verordnung):

  • vom 1. bis 31. März;
  • vom 1. bis 30. Juni;
  • vom 1. bis 30. September;
  • vom 1. bis 31. Dezember.

Der Antrag muss durch Ausfüllen des Online-Formulars „Antrag auf Gewährungen des PSMSAD-Fonds“ und Einreichen der erforderlichen Unterlagen gestellt werden:

BEIZUFÜGENDE DOKUMENTATION

Für den Beitrag zu und/oder die Schirmherrschaft von Veranstaltungen für die Durchführung von Verlagstätigkeiten oder für die Förderung interdisziplinärer künstlerischer Veranstaltungen fügen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei:

  • eine analytische Beschreibung der Initiative und ihres künstlerischen Wertes mit einem Hinweis auf die mögliche Beteiligung anderer öffentlicher oder privater Einrichtungen, zusammen mit einem Entwurf oder einer Kopie der Broschüre und einem unterzeichneten Lebenslauf;
  • eine detaillierte analytische Aufstellung der Ausgaben, für die eine Unterstützung durch das Institut beantragt wird, zusammen mit mindestens drei Kostenvoranschlägen auf Briefpapier (datiert und unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder vom Inhaber des Einzelunternehmens, der den Kostenvoranschlag erstellt) für Anträge auf Beitrag bis zu 20 000 EUR einschließlich Mehrwertsteuer und mindestens fünf Kostenvoranschläge für Anträge über 20 000 EUR einschließlich Mehrwertsteuer;
  • eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass das Mitglied mit den Mitgliedern der Fachausschüsse verheiratet oder bis zum dritten Verwandtschaftsgrad verwandt oder verschwägert ist.

Für Preise für Fleiß oder Förderung und Beiträge zu den Kosten von Studien- oder Weiterbildungsreisen ist Folgendes beizufügen:

  • ein begründeter Antrag mit Dokumentation über die in den letzten fünf Jahren ausgeübte berufliche Tätigkeit oder den Studiengang;
  • bei Auslandsaufenthalten erworbene Zertifikate und ein unterzeichneter Lebenslauf.

Für die wirtschaftliche Unterstützung ist Folgendes beizufügen:

  • ein begründeter Antrag mit Dokumentation zum Nachweis der besonders schwerwiegenden Ereignisse, die die berufliche Tätigkeit behindern;
  •  ein unterzeichneter Lebenslauf.

Die gewährten Fürsorgeleistungen dürfen folgende Beträge nicht überschreiten:

  • 1.800 Euro als Preis für Förderung;
  • 2.580 Euro als Preis für Fleiß;
  • 2.580 Euro als Beiträge zu den Kosten von Studien- und Weiterbildungsreisen;
  • 2.580 Euro für wirtschaftliche Unterstützung.

BESTEHENDE AUSSCHÜSSE

Die Anträge auf Erteilung der Leistungen unterliegen der fachlichen Stellungnahme der Ausschüsse, die durch Beschluss des Verwaltungsrats ernannt werden.

Das PDF-Dokument für Anträge auf Leistungen kann auf dieser Seite im Bereich Dokumente heruntergeladen werden.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der tabelle (pdf 205KB), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.

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