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Mitgliedschaft im PSMSAD-Fonds

Der Dienst ist derzeit nicht verfügbar

Dieser Dienst ermöglicht es, sich beim Fonds für Maler, Bildhauer, Musiker, Autoren und Dramatiker anzumelden und verschiedene Leistungen zu beantragen. 

 

 

Adressiert an:
Kategorien
Bürger
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 23 Januar 2023 Letzte Aktualisierung: 27 Juni 2023

Um was es geht

Es handelt sich um einen Dienst, der bei Erfüllung der Voraussetzungen die Aufnahme in den PSMSAD-Fonds (Maler, Bildhauer, Musiker, Autoren und Dramatiker) ermöglicht. 

Der PSMSAD-Fonds:

  • unterstützt die Mitglieder bei ihren beruflichen Aktivitäten;
  • fördert die Ausbildung, die Weiterbildung und die Tätigkeit seiner Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene, auch in Zusammenarbeit mit anderen italienischen und ausländischen Institutionen.

Die Zentraldirektion Kredit, Sozialleistungen und soziale Einrichtungen verwaltet den Fonds und ist dessen rechtliche Eigentümerin und verantwortlich für die:

  • Strategie- und Verwaltungsakte;
  • institutionelle Aktivitäten für Mitglieder.

 

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an italienische Staatsbürger bzw. EU-Bürger:

  • die überwiegend und kontinuierlich die Tätigkeit eines Malers, Bildhauers, Musikers, Autors und Dramatikers ausüben;
  • die zwischen 18 und 35 Jahren alt sind und sich noch nicht der künstlerischen Tätigkeit widmen, aber ihr Potenzial zur Ausübung eines künstlerischen Berufes mit entsprechenden Unterlagen nachweisen können.

Funktionsweise

Die Tätigkeit des Fonds wird durch die neue Verordnung des PSMSAD-Fondsgeregelt, die durch den Präsidialbeschluss Nr. 151 vom 20. November 2015 (PDF 647 kB) angenommen und später durch den Präsidialbeschluss Nr. 12 vom 19. Januar 2016 (PDF 650 kB) geändert wurde.

ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT

Der Antrag:

  • ist ein Jahr lang gültig;
  • wird stillschweigend mit der Zahlung des Jahresbeitrags erneuert, der jährlich durch Präsidialbeschluss aktualisiert wird.

Nach der Annahme des Antrags (die nicht automatisch erfolgt, sondern von der obligatorischen Stellungnahme des zuständigen Fachausschusses abhängt), müssen die Mitglieder:

  • eine einmalige Anmeldegebühr von 70 Euro zahlen;
  • den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 70 Euro zahlen.

Die Beiträge sind zu entrichten per:

  • Postüberweisung
    Girokonto 14111009 
    Kontoinhaber: INPS DG EX FONDO PSMSAD 
    via Ciro il Grande, 21 
    00144 Rom;
  • Banküberweisung
    IBAN des Postbankkontos: IT 90Y 07601 03200 000014111009 
    Überweisungsgrund: „Name, Vorname, Jahr des Beitrags und PSMSAD-Fonds“.

Der Antrag auf Mitgliedschaft muss durch Ausfüllen des Online-Formulars „Antrag auf Mitgliedschaft im PSMSAD-Fonds“ und Einreichen der erforderlichen Unterlagen gestellt werden:

 

BESTEHENDE AUSSCHÜSSE

Alle Anträge werden den Ausschüssen zur technischen Stellungnahme vorgelegt.

Durch Beschlüsse des Verwaltungsrats wurden die folgenden Mitglieder der Fachausschüsse des PSMSAD-Fonds für drei Jahre ernannt:

Kategorie Musiker (Beschluss Nr. 174 vom 26. Oktober 2022, PDF 596 kB)

  • Fausto Sebastiani
  • Michele Gasbarro
  • Valerio Vicari

Kategorie Autoren

Der neue Ausschuss befindet sich derzeit im Aufbau.

Kategorie Maler und Bildhauer (Beschluss Nr. 239vom 13. Dezember 2022, PDF 385 kB)

  • Laura Iamurri
  • Fabio de Chirico
  • Marco Bussagli

Durch den Beschluss Nr. 112 vom 21. Dezember 2020 des Verwaltungsrats wurden die folgenden Mitglieder des Fachausschusses für Dramatiker des PSMSAD-Fonds für drei Jahre ernannt:

Kategorie Dramatiker

  • Rocco Familiari
  • Walter Le Moli
  • Gianfranco Bartalotta

Auf dieser Seite können im Abschnitt „Anhänge“ PDF-Dateien für Anträge auf Mitgliedschaft im Fonds heruntergeladen werden.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle (PDF 205 kB), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.

 

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