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Der Dienst ermöglicht, einen Antrag auf Gewährung eines Hypothekendarlehens für Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einem Betriebsalter von mehr als einem Jahr zu stellen.
Adressiert an:
Kategorien
Rentner- Öffentlich Bedienstete
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 6 April 2017 Letzte Aktualisierung: 24 Mai 2023

Um was es geht

Das INPS-Hypothekendarlehen ist eine langfristige vergünstigte Finanzierung, die beantragt werden kann für:

  • die Kosten für den Kauf, den Bau oder die Erweiterung des ersten und einzigen Wohnsitzes;
  • den Kauf oder den Bau einer Garage oder eines Parkplatzes, der für den ersten und einzigen Wohnsitz bestimmt ist;
  • die Kosten für die Einschreibung und den Besuch von Studiengängen für sich selbst oder für Familienmitglieder;
  • den Abschluss eines bereits bei einer Bank abgeschlossenen Hypothekendarlehens (sog. Übertragbarkeit oder Forderungsübergang).

Das Video-Tutorial zeigt, wie man ein Hypothekendarlehen erhält.

Ausführliche Informationen sind in den FAQ (PDF 102KB) zu finden.

Zielgruppe

Ein INPS-Hypothekendarlehen können Personen beantragen, die seit mindestens einem Jahr bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen registriert sind:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben und im Dienst sind;
  • Rentner.

Funktionsweise

DAUER UND MODALITÄTEN DER RÜCKERSTATTUNG

Die Laufzeit der Hypothekendarlehen beträgt 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre.
Die maximale Laufzeit des Hypothekendarlehens beträgt 15 Jahre in den folgenden Fällen:

  • für die Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 65. Lebensjahr vollendet haben;
  • für Hypothekendarlehen, die zu Studienzwecken beantragt werden

Am 1. Januar 2023 tritt die neue  Verordnung für die Gewährung von Bauhypothekendarlehen an Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen (PDF 634 kB) in Kraft.
Die Rückerstattung erfolgt wie folgt:

  • mit der „französischen“ Berechnungsmethode;
  • in konstanten und aufgeschobenen monatlichen Raten, abhängig von den Zinssätzen, die durch die Maßnahme des INPS festgelegt wurden.

Die Höhe der Raten hängt daher vom Wert der gewährten Finanzierung und dem Zinssatz ab, der nach Wahl des Antragstellers während der Laufzeit des Hypothekendarlehens fest oder variabel sein kann..

Die Zahlung der Hypothekendarlehensraten erfolgt über die PagoPA-Kanäle .

Für die Auszahlung der Raten von Hypothekendarlehen mit festem Zinssatz erhält der Darlehensnehmer die Möglichkeit, als Rückerstattungsmethode die direkte Belastung seines Bank- oder Postgirokontos zu wählene.

Der Zinssatz kann auf Antrag des Darlehensnehmers während des Tilgungszeitraums und zwei Jahre nach Abschluss des Hypothekendarlehensvertrags einmal von fest auf variabel und umgekehrt geändert werden.

Zu Informationszwecken kann der Tilgungsplan des Hypothekendarlehens simuliert werden, indem auf den entsprechenden Dienst zugegriffen wird.

ZINSSÄTZE UND HÖHE DES DARLEHENBETRAGS

Die derzeit geltenden Zinssätze (genehmigt durch Bestimmung des Gremiums mit Befugnissen des Verwaltungsrats Nr. 12/2020) sind wie folgt.

Anwendbare Zinssätze für Hypothekendarlehen mit festem Zinssatz:
TAN in Abhängigkeit vom Interventionsprozentsatz (LTV, Loan To Value)
Dauer (bis zu)<=50%50% - 80%>80%
10 Jahre
0,42%0,60%1,00%
15 Jahre
0,66%0,84%1,35%
20 Jahre
0,79%0,97%1,52%
25 Jahre
1,10%1,16%1,78%
30 Jahre
1,10%1,16%1,78%
Anwendbare Zinssätze für Hypothekendarlehen zu Studienzwecken:
TAN in Abhängigkeit vom Interventionsprozentsatz (LTV, Loan To Value)
Dauer (bis zu)<=50%>50%
10 Jahre
0,70%1,10%
15 Jahre
0,80%1,10%

Bei der Beantragung von Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz gilt der Zinssatz in Höhe des EURIBOR 3 Monate, berechnet über 365 Tage, zuzüglich 200 Basispunkten, der zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember des Bezugsjahres berechnet wird.

Der Höchstbetrag der gewährten Finanzierung variiert je nach den verschiedenen Zwecken, für die das Hypothekendarlehen beantragt werden kann.

Nachstehend sind die Höchstbeträge für Anträge auf Hypothekendarlehen oder Übertragbarkeit in Bezug auf jeden der in der Verordnung vorgesehenen Zwecke:

  • Kauf einer Neubauwohnung von einem Bauunternehmen oder einer Genossenschaft oder in jedem Fall einer Wohnung von einer Privatperson, die keine unternehmerische Tätigkeit ausübt, oder durch öffentliche Versteigerung durch öffentliche Behörden; Bau, Fertigstellung und/oder Erweiterung eines Gebäudes auf einem Grundstück: maximal auszahlbarer Betrag 300.000 Euro;
  • Durchführung von ordentlichen und/oder außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten, Anpassung, Erweiterung, Umbau oder Renovierung der Wohnung, die sich bereits im Besitz des Antragstellers oder des Antragstellers und des Ehegatten im Miteigentum befindet: maximal auszahlbarer Betrag 150.000 Euro;
  • Bau oder Kauf einer Garage/eines Parkplatzes, die für das Wohneigentum zu verwenden ist, auch durch öffentliche Versteigerung durch öffentliche Behörden oder Zuweisung durch Genossenschaften: maximal auszahlbarer Betrag 75.000 Euro;
  • Immatrikulation und Teilnahme, in Italien oder im Ausland, durch den Antragsteller oder ein Familienmitglied, an Universitätskursen, Postgraduierten- und Masterkursen, Musikkonservatorien und Akademien der Bildenden Künste, Berufsbildungsinstituten, die gesetzlich anerkannte Diplome ausstellen: maximal auszahlbarer Betrag 100.000 Euro.

Für die gleichen Zwecke und Beträge ist es möglich, die Übertragbarkeit eines bereits mit Bankinstituten abgeschlossenen Hypothekendarlehens zu erhalten.

Zusätzlich zu den maximalen Finanzierungsbeträgen, die für die verschiedenen Zwecke der Hypothekendarlehensgewährung vorgesehen sind, kann zum gleichen Zinssatz ein weiterer Betrag von nicht mehr als 6.000 Euro beantragt werden für:

  • dokumentierte Kosten, die für das vereidigte Gutachten zu tragen sind, das vom INPS nach Überprüfung der Voraussetzungen für die Erlangung des Hypothekendarlehens verlangt wird;
  • Zahlung der Versicherungsprämie in Bezug auf eine oder mehrere der freiwilligen Garantien, deren Finanzierung nach der Verordnung zulässig ist (Tod, dauerhafte vollständige Invalidität aufgrund von Unfall oder Krankheit, vorübergehende vollständige Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Unfall oder Krankheit, unfreiwilliger Verlust des Arbeitsplatzes - Art. 16 Absatz 6).

Der auszahlbare Höchstbetrag darf in keinem Fall den folgenden Betrag überschreiten:

  • 100 % des von den Technikern des Instituts ermittelten Wertes der Immobilie;
  • den in der Kaufurkunde angegebenen Kaufpreis abzüglich etwaiger dokumentierter Kosten, die Gegenstand der Finanzierung sind.

Die Raten für die Rückerstattung des Hypothekendarlehens, einschließlich Zinsen, dürfen außerdem die Hälfte des Nettoeinkommens des Haushalts nicht überschreiten, abzüglich des Schuldenrisikos des laufenden Jahres, das zum Zeitpunkt der Antragstellung selbstbescheinigt ist.

Als Nettoeinkommen des Haushalts gilt die Summe der Einkünfte der Haushaltsmitglieder nach Steuern, die sich aus der letzten zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbaren Steuererklärung ergibt.

Die Anträge auf Gewährung des Hypothekendarlehens werden in der chronologischen Reihenfolge der Protokollierung zugelassen.

Für den Fall, dass ein Überschuss an Hypothekendarlehensanträgen gegenüber 90 % der für das Jahr zugewiesenen Finanzmittel festgestellt wird, wird eine monatliche Rangliste auf nationaler Ebene erstellt.

Von der Höhe des ausgezahlten Hypothekendarlehens werden Verwaltungskosten in Höhe von 0,50 % im Voraus einbehalten..

VORZEITIGE VOLLSTÄNDIGE ODER TEILWEISE TILGUNG DES HYPOTHEKENDARLEHENS

Der Vertragsnehmer kann das Hypothekendarlehen während der Laufzeit des Tilgungsplans jederzeit wie folgt kündigen:t:

  • teilweise, mindestens 20 Tage vor Fälligkeit der nächsten monatlichen Rate;
  • vollständig;
  • mit Einmalzahlung, ohne Vertragsstrafe.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN UND PFLICHTEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DES HYPOTHEKENDARLEHENS

Das Mitglied oder die Mitglieder des Familienhaushalts dürfen im gesamten Staatsgebiet keine andere Wohnung besitzen (Art. 6 der Verordnung), es sei denn:

  • der Antragsteller oder die Familienmitglieder sind Eigentümer von Wohnungen, die durch Schenkung unter Lebenden oder durch Erbfolge von Todes wegen in ihren Besitz gelangt sind, sofern diese nicht nutzbar sind, da sie bereits seit mindestens fünf Jahren mit dinglichen Nutzungsrechten (Nießbrauch, Nutzung, Wohnen) belastet sind;
  • der Antragsteller oder die Familienangehörigen sind zu höchstens 50 % Eigentümer von Wohnungen, auch wenn diese nicht mit dinglichen Nutzungsrechten belastet sind;
  • der Antragsteller, auch wenn er Eigentümer einer Wohnung ist, kann aufgrund einer gerichtlichen Trennungs- und Zuweisungsverfügung zugunsten des anderen Ehegatten und/oder der Haushaltsmitglieder nicht über diese verfügen (diese Umstände müssen durch eine beglaubigte Kopie der gerichtlichen Verfügung dokumentiert werden);
  • die Unbenutzbarkeit der Wohnung des Antragstellers wird von der zuständigen Behörde nach unvorhersehbaren Ereignissen aufgrund von Naturkatastrophen bescheinigt;
  • der Antragsteller ist Miteigentümer einer Wohnung mit Personen, die nicht zu seinem Haushalt gehören, um die Anteile anderer zu übernehmen, um das volle und ausschließliche Eigentum an der Immobilie zu erlangen, die als Erstwohnsitz genutzt wird oder genutzt werden soll (in diesem Fall wird das Hypothekendarlehen ausschließlich für den Kauf der verbleibenden Anteile gewährt).

Das Hypothekendarlehen kann in den folgenden Fällen nicht gewährt werden:

  • wenn Überschuldungsverfahren anhängig sind;
  • in Ausführung von Vereinbarungen oder Plänen des Verbrauchers zu Lasten des Antragstellers oder der Haushaltsmitglieder (Art. 13 des Gesetzes Nr. 3/2012).

Wenn ein früheres Hypothekendarlehen, das dem Antragsteller oder einem Mitglied des Haushalts gewährt wurde, wegen Zahlungsverzugs aufgelöst wurde, kann eine neue Finanzierung nur beantragt werden, wenn seit der vollständigen Zahlung aller für das aufgelöste Hypothekendarlehen fälligen Beträge mindestens fünf Jahre vergangen sind.

Der Hypothekendarlehensantrag kann auch gemeinsam mit dem Ehegatten oder dem eingetragenen Lebenspartner gestellt werden, sofern auch dieser die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • seit mindestens einem Jahr bei der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen registriert sein;
  • wenn beschäftigt, zum Zeitpunkt der Antragstellung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben.

In diesem Fall muss der Antragsteller dem Antrag ein spezielles Formular beifügen, das vom Mitinhaber/von der Mitinhaberin unterzeichnet wurde. Das Formular MV81 ist im Abschnitt Formulare des INPS-Portals verfügbar.

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die Immobilie, die als Hypothekengarantie dient, ab dem Datum des Abschlusses des Hypothekendarlehensvertrags und für die gesamte Laufzeit des Hypothekendarlehens zur Deckung der Risiken von Feuer, Blitzschlag und Explosionen im Allgemeinen zu versichern..

Um die Rückzahlung des Darlehenskapitals zu gewährleisten, gewährt der Darlehensnehmer dem INPS eine freiwillige Hypothek ersten Grades:

  • über die zu kaufende oder gekaufte Immobilie;
  • auf dem betroffenen Grundstück und für das Gebäude, das gebaut wird;
  • auf die vorhandene Immobilie (im Falle einer Renovierung und/oder Erweiterung der Wohnung);
  • auf die Immobilie des Darlehensnehmers, die zur Sicherheit angeboten wird, im Falle eines zu Studienzwecken beantragten Hypothekendarlehens

Der Wert der einzutragenden Hypothek entspricht dem Doppelten des gewährten Hypothekendarlehensbetrags.

Für den Fall, dass die als Sicherheit anzubietende Immobilie auch im Miteigentum mit dem Ehegatten oder dem eingetragenen Lebenspartner, der nicht auch Mitinhaber des Hypothekendarlehens ist, steht oder stehen wird, greift dieser in den Hypothekendarlehensvertrag als dritter Hypothekengeber ein.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen muss vom 15. Januar bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag auf Gewährung des Hypothekendarlehens kann ausschließlich online über das INPS-Portal gestellt werden.

Alle Benachrichtigungen, die während des Bearbeitungszyklus der ab dem 15. Januar 2023 eingereichten Anträge übermittelt werden, können derzeit durch Klicken auf das Symbol des Benachrichtigungszentrums im Seitenmenü jeder Seite des Antragsdienstes angezeigt und verwaltet werden (der Abschnitt über das „Benachrichtigungszentrum“ im Benutzerhandbuch sollte sorgfältig gelesen werden).

Der Antrag auf Gewährung des Hypothekendarlehens, der vollständig ausgefüllt ist, muss ergänzt werden mit:

  • den Ersatzerklärungen und eidesstattlichen Erklärungen, die im Antragsformular vorgesehen sind;
  • den Unterlagen, die gemäß dem Zweck, für den die Finanzierung beantragt wird, beizufügen sind

Es kann eine Liste der dem Antrag für den Zweck der Gewährung des Hypothekendarlehens beizufügenden Dokumente (PDF 229 kB) eingesehen werden.

Nachfolgend sind die Schemata des beglaubigten Gutachtens aufgeführt, die nach Typologie getrennt sind und dem Hypothekendarlehensantrag beizufügen sind:

  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 1 - KAUF EINER NEU GEBAUTEN IMMOBILIENEINHEIT VOM BAUUNTERNEHMEN (pdf 158KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 2A - KAUF EINER IMMOBILIENEINHEIT VON PRIVATPERSONEN (natürliche oder juristische Person), DIE VOR DEM 01.09.1967 GEBAUT WURDE (pdf 156KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 2B - KAUF EINER IMMOBILIENEINHEIT VON PRIVATPERSONEN (natürliche oder juristische Person) (pdf 159KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 3A - KAUF EINER IMMOBILIENEINHEIT VON EINER ÖFFENTLICHEN BEHÖRDE, DIE VOR DEM 01.09.1967 GEBAUT WURDE (pdf 154KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 3B - KAUF EINER IMMOBILIENEINHEIT VON EINER ÖFFENTLICHEN BEHÖRDE (pdf 152KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 4A - KAUF IM RAHMEN EINER ÖFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG EINER IMMOBILIENEINHEIT VON EINER ÖFFENTLICHEN BEHÖRDE, DIE VOR DEM 01.09.1967 GEBAUT WURDE (pdf 155KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 4B - KAUF IM RAHMEN EINER ÖFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG EINER IMMOBILIENEINHEIT VON EINER ÖFFENTLICHEN BEHÖRDE (pdf 153KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 5 - KAUF EINER NEU GEBAUTEN IMMOBILIENEINHEIT VON EINER GENOSSENSCHAFT MIT GETEILTEM EIGENTUM (pdf 172KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 6A - EIGENBAU, VERVOLLSTÄNDIGUNG UND/ODER ERWEITERUNG AUF EIGENEM GRUNDSTÜCK (AUSZAHLUNGSPHASE 1. RATE) (pdf 132KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 6B - EIGENBAU, VERVOLLSTÄNDIGUNG UND/ODER ERWEITERUNG AUF EIGENEM GRUNDSTÜCK (AUSZAHLUNGSPHASE SALDO) (pdf 175KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 7A - KAUF EINER GARAGE/EINES PARKPLATZES, GEBAUT VOR DEM 01.09.1967 ( (pdf 153KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 7B - KAUF EINER GARAGE/EINES PARKPLATZES (pdf 152KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 7C - EIGENBAU EINER GARAGE/EINES PARKPLATZES (AUSZAHLUNGSPHASE 1. RATE) (pdf 131KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 7D - EIGENBAU EINER GARAGE/EINES PARKPLATZES (AUSZAHLUNGSPHASE SALDO) (pdf 173KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 8A - RENOVIERUNG EINER WOHNUNG, DIE VOR DEM 01.09.1967 GEBAUT WURDE (pdf 154KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 8B - RENOVIERUNG EINER WOHNUNG (pdf 153KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 9A - HYPOTHEKENDARLEHEN ZU STUDIENZWECKEN UND IMMATRIKULATION UND BESUCH IN ITALIEN ODER IM AUSLAND DES MITGLIEDS ODER EINES HAUSHALTSMITGLIEDS EINER BERUFSBILDUNGSEINRICHTUNG, DIE VOR DEM 01.09.1967 GESETZLICH ANERKANNTE DIPLOME AUSSTELLT (pdf 156KB);
  • BEGLAUBIGTES GUTACHTEN 9B - HYPOTHEKENDARLEHEN ZU STUDIENZWECKEN UND IMMATRIKULATION UND BESUCH IN ITALIEN ODER IM AUSLAND DES MITGLIEDS ODER EINES HAUSHALTSMITGLIEDS EINER BERUFSBILDUNGSEINRICHTUNG, DIE GESETZLICH ANERKANNTE DIPLOME AUSSTELLT (pdf 165KB).

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 75 Tage festgesetzt. In jedem Fall muss das beantragte Hypothekendarlehen innerhalb von 120 Tagen nach Antragstellung beglichen werden.

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In der Tabelle die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.

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