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Pflege- und Betreuungszulage (ACS) zur Behandlung von Tuberkulose

Der Dienst ermöglicht die Beantragung eines Pflege- und Unterhaltsgeldes aufgrund einer Kürzung der Vergütung auf weniger als die Hälfte. Er richtet sich an verschiedene Arten von Personen, die an Tuberkulose leiden.
Adressiert an:
Kategorien
Ärzte- Patronatsstellen- Personen, die an einer Tuberkulose erkrankt waren
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 3 April 2017

Um was es geht

Wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund der Tuberkulose in Bezug auf die Leistungsfähigkeit auf weniger als die Hälfte reduziert ist und man kein reguläres laufendes Vollzeitgehalt erhält, zahlt das INPS einen fixen Teil der Pflege- und Unterhaltszulage.

Zielgruppe

Die Zulage erfolgt an jene Personen, die Anspruch auf die Tagespauschale (IG) haben das bedeutet :

  • An Versicherte, die während ihres gesamten Arbeitsverhältnisses mindestens ein Beitragsjahr oder 52 Wochenbeiträge geltend machen können (Artikel 3 des Gesetzes Nr. 419 vom 6. August 1975). Seit dem 1. Januar 1999 ist der Beitrag zur Pflichtversicherung gegen Tuberkulose abgeschafft; daher gilt die Beitragspflicht als erfüllt, wenn Beiträge zur Invaliden-, Alters- und Hinterlassenenversicherung (IVS) geleistet werden;
  • an bestimmte Gruppierungen von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes;
  • an bestimmte Gruppierungen von Rentnern und Rentenberechtigten;
  • an unterhaltungspflichtige Angehörige der versicherten Person, auch wenn sie nicht beim INPS versichert sind.

Funktionsweise

Beginn und Dauer

Die Pflege- und Betreungszulage wird in Anspruch genommen:

  • ab dem Datum des Ablaufs der Nachsorgezulage (IPS), wenn der Antrag innerhalb von 90 Tagen eingereicht wurde;
  • ab dem Tag, der auf den Ablauf des bisherigen Pflege- und Betreungszulage (ACS) folgt, wenn der Antrag innerhalb von 90 Tagen eingereicht wurde;
  • ab dem ersten Tag des Monats nach dem Antrag, wenn er 90 Tage nach dem Ende des vorherigen IPS oder ACS eingereicht wurde.

Pflege- und Unterhaltungszulage:

  • wird 24 Monate lang nach dem Ablauf der Nachsorgezulage (IPS) ausgezahlt;
  • ist in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten, ohne zeitliche Befristung um weitere 24 Monate verlängerbar, solange die Voraussetzungen erfüllt sind;
  • wird bei einem neuen Heilungszyklus unterbrochen;
  • startet nach einem neuen Heilungszyklus erneut, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Höhe der Leistung

Der Betrag wird in einer fixen Höhe ausbezahlt, die jährlich durch einen Ministererlass festgelegt und auf den neuesten Stand gebracht wurde.

Antrag

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende des IPS oder dem Ende des vorherigen ACS eingereicht werden.

Antragstellung

Die Antragstellung ist online beim INPS auf Grundlage der in dem Rundschreiben des INPS Nr. 45 vom 27. März 2012 enthaltenen Informationen einzureichen.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Fürsorgeeinrichtungen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die gewöhnliche Frist für den Erlass von Maßnahmen ist durch Gesetz Nr. 241/1990 auf 30 Tage festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz andere Bedingungen festlegen.

Die Tabelle zeigt die Fristen von mehr als dreißig Tagen, die vom Institut mit Verordnungen festgelegt wurden.

Die Tabelle gibt neben den Bedingungen für den Erlass der Maßnahme auch die jeweils zuständige Person an.

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