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Rentenantrag im EU-System für Angestellte in der Privatwirtschaft

Der Dienst ermöglicht die Einreichung eines Rentenantrags für Angestellte in der Privatwirtschaft mit Wohnsitz in Italien, die Versicherungszeiten erworben haben, die für Rentenansprüche in der Europäischen Union, den EWR-Staaten und der Schweiz geltend gemacht werden können.
Adressiert an:
Kategorien
Wanderarbeitnehmer- Patronatsstellen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 7 Juli 2021 Letzte Aktualisierung: 12 Juni 2023

Um was es geht

Das INPS bietet nützliche Informationen über die Einreichung des Rentenantrags für Arbeitnehmer, die Versicherungszeiten angehäuft haben:

  • in Italien;
  • in einem EU-Staat;
  • in einem Land, das die EU-Verordnungen im Bereich der sozialen Sicherheit anwendet (Schweiz und EWR-Staaten).

Zielgruppe

Arbeitnehmer, die in mindestens zwei der folgenden Staaten rentenversicherungspflichtige Zeiten angehäuft haben:

  • in den 27 EU-Mitgliedstaaten 
    (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Ungarn);
  • in den EWR-Staaten
    (Norwegen, Island, Liechtenstein);
  • in der Schweiz;
  • im Vereinigten Königreich.

Antrag

Einwohner Italiens, die bei einer INPS-Sozialversicherungsverwaltung für Angestellte in der Privatwirtschaft angemeldet sind und auch in anderen EU- und/oder EWR-Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Versicherungszeiten angehäuft haben, müssen beim INPS einen Rentenantrag stellen in Bezug auf:

  • Altersrente;
  • Vorgezogene Altersrente;
  • Bezugsunfähigkeitsrente;
  • Erwerbsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente im EU-System.

Einwohner Italiens, die in keiner Sozialversicherungsverwaltung des INPS eingeschrieben sind und in anderen EU- und/oder EWR-Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Versicherungszeiten angehäuft haben, müssen bei den ausländischen Trägern einen Rentenantrag stellen in Bezug auf:

  • Altersrente;
  • Vorgezogene Altersrente;
  • Bezugsunfähigkeitsrente;
  • Erwerbsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente.

Die Anträge werden dann direkt an die zuständige INPS-Stelle weitergeleitet.
Einwohner eines EU- und/oder EWR-Staates (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs, die auch in Italien Versicherungszeiten angehäuft haben, müssen ihren Rentenantrag im EU-System in der Regel beim Träger ihres Wohnorts stellen, der ihn an das INPS weiterleitet.

Weitere Informationen sind im INPS-Rundschreiben Nr. 164 vom 27. Dezember 2011 zu finden.

Der Rentenantrag kann online beim INPS über den entsprechenden Dienst gestellt werden, indem man sich mit seinen Zugangsdaten anmeldet.

Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:

  • über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die ordentliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.

In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.

In der Tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.